Raser und Drängler müssen ab dem 1. Februar tiefer in die Tasche greifen. Auch für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer sitzen, werden die Bußgelder erhöht.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Erhöhung der Geldbußen. Wir haben die Pläne von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee von Anfang an unterstützt. Die Erhöhung leistet einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Insbesondere Raser, Drängler, alkoholisierte Fahrer und auch immer mehr Drogenkonsumenten verursachen oft schwere Unfälle, sagt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Ein tieferer Griff ins Portemonnaie zeige durchaus Wirkung, wie Beispiele in anderen europäischen Staaten belegen würden. Dort sind die Geldbußen zum Teil noch sehr viel höher.
Klar ist allerdings auch, dass höhere Bußgelder nicht das Allheilmittel sind, so Kellner weiter. Verkehrserzieherische und -aufklärerische Maßnahmen müssten weiterhin einen wichtigen Beitrag leisten, auffällige Fahrer zu einem veränderten Verkehrsverhalten zu bringen. Daneben müsste ein engmaschiges Kontrollnetz dazu beitragen, die Unfallhäufigkeit zu reduzieren. Nur mit einem solchen Maßnahmenbündel ist ein verbessertes Verkehrsklima auf unseren Straßen zu erreichen, sagt der DVR-Hauptgeschäftsführer.
Das Bundeskabinett hatte im Mai 2008 den von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Der Entwurf schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Geldbußen für die Verkehrsverstöße angehoben werden können, die Hauptunfallursachen sind. Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden wie bisher geahndet – darüber wird es teuer. Wer innerorts um 21 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 80 Euro statt bisher 50, außerhalb sind es 70 Euro. Während bei 31 km/h Überschreitung innerorts schon 160 Euro fällig sind, liegt die Strafe für um 61 km/h zu schnelles Fahren bei 440 Euro.
Zu dichtes Auffahren ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird je nach gemessenem Abstand mit Bußgeldern zwischen 75 (bisher 40) Euro und 400 (250) Euro geahndet.Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.
Gefährliche Überholmanöver fordern bis zu 250 Euro und verdoppeln sich somit. Das Benutzen des Seitenstreifens, etwa um die nächste Abfahrt zu erreichen, wird mit 75 Euro berechnet.
Wer eine rote Ampel missachtet, riskiert Geldbußen von 90 bis 360 Euro. Das Bußgeld richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot geschaltet war. Gelb-Rot in Verbindung mit einer Gefährdung für andere wird mit 200 Euro Strafe geahndet. Wer am grünen Pfeil nicht anhält, riskiert 70 bis 150 Euro Geldbuße. Tief in die Tasche greift, wer eine geschlossene Bahnschranke umfährt: ab Februar sind es 700 Euro.
Bei Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die bisherige Geldbuße auf bis zu 500 Euro beziehungsweise für Wiederholungstäter 1.000 Euro oder 1.500 Euro beim dritten Verstoß. Wer als Fahranfänger die Null-Promille-Regel missachtet, zahlt 250 Euro.
Auch bei der Durchführung illegaler Kfz-Rennen erhöhen sich die Sätze erheblich: Wurde der Verstoß bisher mit 200 Euro für den Veranstalter und 150 Euro für jeden Teilnehmer geahndet, sind nach dem neuen Recht 500 beziehungsweise 200 Euro fällig.
Text: DVR