Urteil zu verlorener Ladung auf der Autobahn

Verliert ein Lkw durch eine Panne Ladung, die dann die Fahrbahn blockiert, muss die Versicherung des Fahrers für die Räumung der Straße ebenso aufkommen wie für die Entsorgung der Ladung. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: VI ZR 220/06) vom 6. November 2007 informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im vorliegenden Fall war einem Lkw während der Fahrt auf der Autobahn ein Reifen geplatzt, wodurch das Fahrzeug in Brand geriet. Die Ladung, bestehend aus 25 Tonnen Orangen, blockierte die Fahrbahn und war unbrauchbar geworden. Die Eigentümerin der Autobahn ließ die Fahrbahn räumen, die Orangen abtransportieren und anschließend verbrennen. Sie klagte auf Erstattung auch der Entsorgungskosten und erhielt in allen Instanzen Recht. Die Verbrennung der Orangen gehöre zu den Kosten, die der Klägerin entstanden seien, um die Autobahn wieder benutzbar zu machen.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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