Winter: Geeignete Reifen erforderlich

München/Berlin (DAV). Bei schlechter Witterungslage im Winter muss mit geeigneten Reifen gefahren werden. Wer andere behindert, schleudert oder dreht, wird mit einem Bußgeld bestraft. Ein Auto, dass tatsächlich nicht gefahren wird, braucht keine Winterreifen. Antworten zu häufigen Fragen rund um den Winterreifen gibt die Deutsche Anwaltsauskunft.

Obwohl die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Winterreifen ausdrücklich gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass wettergeeignete Reifen verwendet werden. Für die Winterzeit gilt: Geeignete Reifen sind für Fahrten bei Glätte, Match und Schnee zu verwenden.

Die werden für alle Fahrzeuge, die tatsächlich auf deutschen Straßen fahren gebraucht. Ein Auto, das steht, braucht keine Winterreifen.

Einen festen Zeitraum für die Verwendung von Winterreifen gibt es nicht, weil Witterungslage und Straßenverhältnisse regional unterschiedlich sind. Die richtigen Reifen sind dann aufzuziehen, wenn es die Wetterlage erfordert. Notwendig werden Sie bei Schneefall, Glätte und Kälte. Weil vom Gesetzgeber für alle Reifenarten einheitlich die Profiltiefe von 1,6 Millimeter vorgeschrieben ist, gibt es den Winterreifen schlechthin nicht. Geeignet sind jedoch Ganzjahres- oder Allwetterreifen.

Als Winterreifen sollten keine Reifen verwendet werden, die weniger als vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. Die Bezeichnung M+S auf Winterreifen garantiert nicht, dass es sich um schneegeeignete Reifen handelt, ebenso wenig ein Schneeflockensymbol.

Ein Bußgeld droht, wenn bei Schneematsch und Glätte trotzdem mit Sommerreifen gefahren wird und dadurch schleudert oder dreht. Der Katalog sieht dann wegen ungeeigneter Ausrüstung des Fahrzeugs ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro vor. Werden durch die Fahrweise andere Straßenverkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich der Satz auf 40 Euro und einen Punkt. Eine generelle Verwarnung wegen der Benutzung von Sommerreifen gibt es aber nicht.

Wer nicht mit dem eigenen Wagen unterwegs ist, muss auch beim Autovermieter auf die geeignete Bereifung achten. Zwar werden die meisten Flotten mit Ganzjahresreifen ausgestattet, dennoch ist es besser, vorab nach Winterreifen zu fragen oder sie zu reservieren. Mögliche Mietzuschläge sind bei Autovermietungen nicht zu vermeiden, denn der Vermieter bestimmt den Preis.

Text: Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein

Foto: Initiative PRO Winterreifen

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