Fahrverbot für die Falschen – Änderung der Kennzeichnungsverordnung für ältere G-Kats

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Die Bundesregierung bereitet eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung vor. Dabei sollen auch die älteren G-Kat-Fahrzeuge berücksichtigt werden, erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in der neuesten Ausgabe Nr. 13 des Branchenmagazins »kfz-betrieb«, die am 29. März 2007 erscheint. Ziel ist es, in die Verordnung eine weitere Kennzeichnung für ältere Benziner aufzunehmen. Damit wäre es Ländern und Kommunen möglich, stärker zu differenzieren, statt bei Fahrverboten einzelne Ausnahmen zu erteilen.

Der Umgang mit älteren G-Kat-Benzinern ist einer der wichtigsten Kritikpunkte an der Plakettenverordnung: Sie könnten von Fahrverboten betroffen sein, obwohl sie gar keinen Feinstaub ausstoßen. Der Grund dafür: Eine Plakette, die zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigt, erhalten Autos mit Ottomotoren erst, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 1 erfüllen. Diese trat aber erst 1992 in Kraft. G-Kat-Fahrzeuge, die vor 1992 zugelassen wurden, erfüllen zwar die vergleichbare US-Norm, wurden aber noch nicht nach der Euro-1-Norm homologiert. Dies droht ihren Besitzern nun zum Verhängnis zu werden. Betroffen sind immerhin etwa 4,6 Millionen Fahrzeuge, das heißt zehn Prozent des gesamten Bestandes.

Um die Autofahrer vor dem drohenden Fahrverbot zu schützen, drückt Gabriel nun aufs Tempo: Die Einzelheiten wird der Bund demnächst mit den Ländern und dem Deutschen Städtetag beraten. Die geänderte Verordnung soll so früh wie möglich in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten, ob dies noch vor der Einrichtung der erstem Umweltzonen zum 1. Juli 2007 der Fall sein wird.

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