Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen. Jeder dritte Verkehrstote ist bei einem Unfall ums Leben gekommen, der infolge nicht angepasster oder höherer als der zulässigen Geschwindigkeit geschehen ist. Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind Tempolimits an konkreten Gefahrenstellen, wie z. B. Kindergärten, Schulen, Fußgängerzonen, Unfallschwerpunkten etc., im Sinne der Verkehrssicherheit unumgänglich. Die derzeit angewendeten Überwachungstechniken seien effizient und reichten aus. Eine systematische Kontrolle aller Autofahrer ist aber nicht notwendig. Das gilt auch für ein generelles Tempolimit.
»Flächendeckende systematische Geschwindigkeitskontrollen, wie z. B. das in Österreich und den Niederlanden bereits angewendete Verfahren >Section Control<, müssen mit großer Skepsis betrachtet werden,« führt Rechtsanwalt Michael Bücken, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV aus. Über deren Anwendung sollte nur diskutiert werden, wenn hierdurch ein erhebliches Plus an Verkehrssicherheit zu erreichen sein sollte, das sich nicht auf einem anderen Weg realisieren lasse. »Der Einsatz solcher automatischer Überwachungssysteme wäre außerdem ein problematischer und nicht wünschenswerter Schritt in Richtung >gläserner Autofahrer<« so Bücken weiter. Die ganz überwiegende Zahl der Kraftfahrer, so die Verkehrsrechtsanwälte, verhält sich gesetzeskonform. Dies würden die vom Kraftfahrt-Bundesamt geführten Statistiken belegen. Es gäbe daher weder überzeugende Gründe für generelle Tempolimits noch für eine systematische flächendeckende Ausweitung der Kontrollen. ©Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein