45. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Autokauf im Internet

Beim Autokauf im Internet ist höchste Vorsicht geboten. Es kommt immer wieder vor, dass das Geld über sogenannte Geldtransferunternehmen fließen soll. Dabei kommt dann das Geld gar nicht da an, wo es hin soll und der Käufer steht ohne Auto und Geld da. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert eine Stärkung des Verbraucherschutzes. So sollte die Informationspflicht für Anbieter und Internetplattformen verschärft werden.

»Der Schutz des Verbrauchers muss absoluten Vorrang haben«, so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. So müssten beispielsweise unseriöse Angebote automatisch gelöscht werden. Denkbar sei auch eine Verpflichtung für die Anbieter, die Internetbörsen selbst zu überwachen und Regelverstößen nachzugehen.

Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte müsse darauf geachtet werden, dass Gewerbetreibende beim Autokauf im Internet sich nicht als Privatpersonen tarnen, um möglichen Mängelgewährleistungsansprüchen zu entgehen. Auch müsse die Zahlungssicherheit erhöht werden. »Je größer der vermeintliche Gewinn ist, desto leichtsinniger werden viele. Dabei müsste man umso misstrauischer werden,« erläutert Riedmeyer weiter. Insgesamt gehe es den Anwälten darum, das System des Autokaufs im Internet attraktiver und sicherer zu gestalten.

©Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein

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