Bundesverkehrsminister: Deutschland hat sich bei Geltungsdauer der EU-Führerscheine durchgesetzt

Die EU-Verkehrsminister haben heute in Brüssel die Führerschein-Richtlinie beschlossen. Der Beschluss muss noch vom EU-Parlament bestätigt werden. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hatte in den letzten Wochen wichtige Verbesserungen an der Richtlinie durchgesetzt. Er erklärte heute:

Deutschland hat die Einführung des EU-Führerscheins noch einmal wesentlich verbessern können. Statt der vorgesehenen zehnjährigen Geltungsdauer werden die neuen Führerscheindokumente 15 Jahre gültig sein. Das ist ein wichtiger Erfolg, den wir auf der Zielgeraden erreicht haben. Es ist auch ein entscheidender Beitrag zur Bürokratievermeidung. Eine ganze Generation von Autofahrern erhält zudem Vertrauensschutz. Wer heute bereits einen Führerschein hat, muss sein Dokument voraussichtlich erst in 26 Jahren umtauschen. Da die neuen EU-Führerscheine 15 Jahre gültig sind, bedeutet das für diese Autofahrer, dass sie in gut 40 Jahren ihr Dokument nur ein einziges Mal gegen ein neues ersetzen müssen. Deutschland hat auch durchgesetzt, dass es keine Gesundheitsprüfungen bei der Erneuerung der Dokumente geben wird. Damit wird die EU-Regelung in besonderer Weise den Interessen der deutschen Autofahrer gerecht.

Die Bundesrepublik erhält mit der neuen Regelung endlich auch ein wirksames Instrument, um gegen den internationalen Führerscheinmissbrauch vorgehen zu können. In den vergangenen anderthalb Jahren sind der Polizei bei zufälligen Kontrollen mehr als 2100 Deutsche mit ausländischen Führerscheinen aufgefallen, denen in Deutschland der Führerschein wegen Alkohol- oder Drogendelikten entzogen worden war. Vermutlich handelt es sich bei dieser Zahl nur um die Spitze eines Eisbergs. Bislang hatten die deutschen Behörden kein effektives Instrumentarium, um diese im Ausland erschlichenen Führerscheine einziehen zu können. Dies hat sich zunehmend zu einem Problem der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen entwickelt. Mit der heute in Brüssel beschlossenen Regelung werden wir dieses Problem rasch in den Griff bekommen. Die EU-Richtlinie sieht nun auf deutschen Wunsch eine Bestimmung vor, in der es heißt: 'Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.' Damit können wir dem Führerscheintourismus jetzt endlich einen Riegel vorschieben. Deutschland wird damit bereits nach Verkündung der Richtlinie voraussichtlich um die Jahreswende hart gegen den Führerscheinmissbrauch vorgehen.

Die europäische Führerscheinregelung erhält eine Reihe weitererVerbesserungen: Verbindliche Einführung von Sicherheitsmerkmalen, verbindliche Einführung von Kartenführerscheinen, Mindestqualifikation für Fahrlehrer,Einführung eines Führerscheins für Mopeds, stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen.

Bislang sind in der EU mehr als 110 unterschiedliche Führerscheindokumente im Umlauf. Allein in Deutschland gibt es sechs verschiedene. Bei Kontrollen im Ausland kann dies zu lästigen Nachfragen und Zeitverzögerungen führen. Insbesondere veraltete Lichtbilder erschweren der Polizei ihre Arbeit. Durch die künftig einheitlichen Dokumente und die verbesserten Sicherheitsmerkmale werden auch Führerscheinfälschungen deutlich erschwert.

In Deutschland haben die Autofahrer 26 Jahre Zeit, ihr Dokument gegen den neuen EU-Führerschein zu tauschen. Dies gilt unabhängig davon, wer derzeit welches Führerscheindokument besitzt. Auch die grauen und rosa Papierführerscheine behalten während dieser Zeit ihre Gültigkeit. Die neuen EU-Führerscheine werden unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Beratungen im EU-Parlament und der dann erforderlichen Umsetzungsfristen voraussichtlich erstmals ab 2012 ausgegeben.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Nach oben scrollen