Heftig ins Gericht mit der Bundesregierung geht der VDIK (Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e. V.). Er kritisiert den Entschluss des Kabinetts zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge.
Hier der Wortlaut der Erklärung.
Der vom Bundeskabinett am 10. August 2005 beschlossene Entwurf einer Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge verursacht einen ungerechtfertigt hohen bürokratischen Aufwand. Schreiben doch Experten Dieselmotoren in Kraftfahrzeugen einen maximalen Anteil von 5 Prozent an der gesamten Feinstaubbelastung zu. Die Partikelgrenzwerte für neue Pkw und Lkw bewirken bereits eine Minderung des Partikelausstoßes um über 90 Prozent seit 1990.
Der Kabinettsbeschluss diskriminiert insbesondere Nutzfahrzeuge mit modernster Abgasreinigungstechnologie. So werden Fahrzeuge, welche die Abgasnorm Euro 5 erfüllen, die EU-weit erst ab dem Jahr 2009 verbindlich vorgeschrieben ist, nicht der besten Emissionsgruppe zugeordnet und erhalten keine grüne Plakette.
Die geplante Kennzeichnungsverordnung enthält zudem zu wenig Anreize für eine schnellstmögliche Erneuerung der Pkw- und Lkw-Bestände. Nur dadurch wäre nach Auffassung des VDIK eine dauerhafte und nachhaltige Erfüllung der von der EU definierten Luftqualitätsziele im Bereich der Partikel- und Stickoxidemissionen aus dem Straßenverkehr möglich.
VDIK-Präsident Volker Lange: Dieser Verordnungsentwurf widerspricht allen Beteuerungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau, diskriminiert modernste Fahrzeugtechniken und ist wenig geeignet, Klarheit bezüglich der derzeit bestehenden chaotischen Rahmenbedingungen für Dieselfahrzeuge mit geringem Partikelausstoß zu schaffen. Es gibt intelligentere und unbürokratische Ansätze, den überwiegend aus alten Fahrzeugen der Abgasstufen Euro 1 und Euro 2 stammenden Partikelausstoß weiter zu minimieren.
Der VDIK fordert bereits seit langem die Beseitigung aller Hindernisse, um einen schnellstmöglichen Ersatz der überalterten Fahrzeuge im Bestand herbeizuführen. Eine wirksame Möglichkeit ist die schnellstmögliche Förderung von Fahrzeugen, die zukünftige und europaweit gültige Abgasnormen erfüllen, durch Anpassung der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer für Pkw und Lkw. Damit würden langfristig planbare Anreize zur Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge geschaffen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität führen werden. Eine Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen kann nur als begleitende Maßnahme zur kurzfristigen Verminderung des Partikelausstoßes hoch emittierender älterer Fahrzeuge akzeptiert werden.
Lange weiter: Mittel- bis langfristig muss der Schwerpunkt auf der Förderung von Neufahrzeugen liegen, was neben den positiven Auswirkungen auf die Umwelt auch sehr schnell zu Verbesserungen im Bereich der Verkehrssicherheit führt. Ich hoffe sehr, dass eine neue Bundesregierung diese wichtigen Zusammenhänge sehr schnell realisiert, sich nicht von kurzfristigen fiskalpolitischen Erwägungen leiten lässt und verlässliche Rahmenbedingungen für die Förderung emissionsarmer Kraftfahrzeuge schafft.