Bundesregierung: Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung für Partikelfilter gebilligt

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Die Steuerermäßigung beträgt 350 Euro für Neufahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2005 und dem 31.12.2007 zugelassen werden. Für nachgerüstete Diesel-Pkw werden 250 Euro Kfz-Steuer erlassen. Beide Steuerbefreiungen enden am 31. Dezember 2007. Die auf zwei Jahre befristete steuerliche Förderung besonders partikelreduzierter Diesel-Pkw soll sowohl Anreize zur Herstellung wie auch für den Erwerb bzw. zur Nachrüstung schaffen.

Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die vorgeschlagene Lösung den schnellsten Weg dar, um zu einer nachhaltigen Reduktion der Partikelemissionen zu kommen, ungeachtet der Diskussion anderer Varianten wie Bonus-Malus-Regelungen, Beschränkung der Förderung auf Nachrüstfälle und Zuschüsse.

Den Fahrzeugherstellern wird damit keine einheitliche Technik, beispielsweise für Rußfilter, verordnet. Die neue Fahrzeugtechnik muss gewährleisten, dass der anspruchsvolle Emissionsgrenzwert von 5 Milligramm Rußpartikel pro Kilometer (vorgesehener Grenzwert nach Euro V-Norm ab 2010) eingehalten wird.

Die deutschen Automobilhersteller haben sich im Juli 2004 gegenüber der Bundesregierung selbst verpflichtet, ab 2008 keine Diesel-Pkw mehr auf den Markt zu bringen, die den Grenzwert überschreiten.

Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2008, die den Partikelgrenzwert von 5 Milligramm/km überschreiten, ist eine Erhöhung der Kfz-Steuer um 20 Prozent für das – im Regelfall – erste Jahr nach der Zulassung vorgesehen.

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