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Tatort:\x09\x09Autobahn, linke Spur
Tathergang:\x09Während ein langsameres Fahrzeug überholt, kommt ein schneller Wagen mit hoher Geschwindigkeit von hinten angeschossen, fährt dicht auf, blinkt und betätigt hektisch die Lichthupe.
Tatbestand:\x09Nötigung

Wer dicht auffährt und durch massiven Einsatz von Lichthupe, Hupe und/oder Blinker andere Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst, die Überholspur zu räumen, macht sich der Nötigung schuldig. Welche fatalen Folgen ein solches Verhalten haben kann, zeigt der tödliche Unfall auf der A 5 bei Karlsruhe, bei dem eine 21-jährige Mutter und ihre 2-jährige Tochter starben. Die junge Frau war aus Panik vor dem wahrscheinlich mit mehr als 200 km/h heranrasenden Fahrzeug ausgewichen, kam ins Schleudern und krachte mit ihrem Kleinwagen gegen einen Baum.

Selbst wenn es nicht zu einem Unfall führt: Wer andere so unter Druck setzt, kann wegen Nötigung mit einer Geldstrafe und fünf Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister bestraft werden. In schwerwiegenden Fällen können bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine hohe Geldstrafe verhängt werden. Hinzu kommen kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Nicht selten wird der Führerschein eingezogen.

Wer auf ein langsameres Fahrzeug auffährt, sollte frühzeitig abbremsen, damit der Abstand nicht zu gering wird und der langsamere Fahrer sich nicht bedrängt fühlt. Schon allein das Drängeln ohne ausreichenden Sicherheitsabstand nötigt den vorausfahrenden Fahrer und provoziert gefährliche Reaktionen. Wenn es doch etwas eng geworden ist, sollte man daher den Abstand auf jeden Fall gleich wieder vergrößern. Die Geschwindigkeit spielt im Übrigen keine Rolle. Zwei Meter Abstand bei 60 km/h erfüllen ebenso den Tatbestand der Nötigung wie fünf Meter Abstand auf der Autobahn bei 120 km/h.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch der Gebrauch der Lichthupe. Sie besitzt warnende Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie darf als Warnsignal benutzt werden, wenn man sich oder andere gefährdet sieht. Außerdem darf sie außerhalb geschlossener Ortschaften kurz betätigt werden, um auf die eigene Überholabsicht aufmerksam zu machen. Doch dieses Signal kann leicht als aggressives Zeichen missverstanden werden.

Langsamere Fahrer sollten sich von Dränglern nicht provozieren lassen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die gewerblichen Berufsgenossenschaften raten dringend davon ab, einem Drängler durch Antippen des Bremspedals und Aufleuchten des Bremslichtes zu signalisieren, dass er zu dicht auffährt. Wer das Fahrzeug in einer solchen Situation tatsächlich abbremst, begeht selbst eine Nötigung. Und auch wenn sich das Auto nicht verlangsamt, kann es zu schweren Unfällen kommen, weil der Drängler erschrickt und ruckartig reagiert.

Nähere Informationen zum Thema:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.
Beueler Bahnhofsplatz 16
53222 Bonn
Internet: www.dvr.de

(Text und Foto: DVR)

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