KÜS: Die Sache mit der Datenhoheit im Fahrzeug

Die Datenflut im Fahrzeug wächst

KÜS fordert Zugang zu Daten für die Fahrzeugüberwachung

Losheim am See, 10.09.2019 – Die Zeiten, in denen man an seinem Fahrzeug noch selbst etwas reparieren und instand setzen konnte, sind eigentlich längst vorbei. Inzwischen hat die Elektronik das Regiment weitestgehend übernommen und damit steigt die Datenmenge permanent an, vor allem im Hinblick auf den zunehmenden Einsatz moderner Fahrerassistenzsysteme und die Entwicklung hin zum automatisierten und vernetzten Fahren. Das bedeutet für die KÜS als Kfz-Überwachungsorganisation, dass sie für die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen Zugang zu den relevanten Daten haben muss, um ihre Aufgabe im Sinne der Verkehrssicherheit für alle zu erfüllen. Hierzu gibt es Voraussetzungen und Forderungen an die Hersteller.

In den 1980er und 1990er Jahren wurden die ersten elektronischen Systeme in neuen Fahrzeugen verbaut. Nur der Hersteller konnte Daten dieser Systeme pflegen und auslesen, und nur die seiner Modelle. Durch die verschärften Abgasgrenzwerte wurden die Schnittstelle und die Datenformate normiert, sodass in der Folge über die gesetzlich vorgeschriebene OBD-Buchse (On Board Diagnostic) relevante Werte auch bei der Abgasuntersuchung zur Hauptuntersuchung ausgelesen werden konnten. Allerdings sind meistens nur diese Daten in der für die Überwacher „lesbaren“ Klarsprache vorhanden, andere Informationen sind häufig herstellerspezifisch formatiert. Für sie ist dann eine spezielle Übersetzung notwendig, an der unter anderem auch die KÜS arbeitet.

Aus Gründen der Cyber-Security beginnen einige Hersteller, die nicht gesetzlich geregelten Informationen zu verschlüsseln, um den Zugriff auf die Schnittstelle und die Daten gegen den Zugriff Unberechtigter zu unterbinden.

Als Argument für diese Verschlüsselung dienen Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, bei denen es u. a. über einen Fehler im Infotainmentsystem möglich war, den Motor während der Fahrt zu stoppen. Es ist davon auszugehen, dass alle Fahrzeughersteller ihre Daten verschlüsseln werden.

Für die KÜS und alle Fahrzeug-Überwachungsinstitutionen muss der Zugang zu den prüfungs­relevanten Daten jedoch ermöglicht werden. Dazu gibt es klare Forderungen.

Die KÜS fordert einen freien, uneingeschränkten Zugang zu allen Daten, die für die gesetzlich geregelten Fahrzeugprüfungen und deren Weiterentwicklung unabdingbar sind. Dies betrifft im Sinne der Verkehrssicherheit die Überwachungsinstitutionen, das Kfz-Gewerbe und nicht zuletzt die Verkehrsteilnehmer.

Die übermittelten Daten müssen dann auch zwingend unverfälscht sein. Hierbei geht es auch um Unfalldaten. Diese weisen etwa den Sachverständigen auf eventuelle Vorschäden hin und vermitteln einen konkreteren Blick auf die technische Beschaffenheit des Fahrzeuges über das gesamte Autoleben.

Die Datenhoheit muss beim Fahrzeughalter liegen. Daher ist ein Datenmonopol der Hersteller kontraproduktiv, es enthält allen mit dem Fahrzeug Befassten wichtige Daten vor.

Die Systeme müssen über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges geprüft werden können. Inzwischen ist eine Anpassung der Daten durch die Hersteller auch ohne Werkstattaufenthalt möglich. Mit dem sogenannten Over-the-Air-Verfahren können Funktionen und Daten geändert werden, ohne dass der Halter oder andere davon etwas erfahren. Daher ist auch eine unabhängige Dokumentation und Überprüfung der aktuellen Softwareversionen und von Updatevorgängen unbedingt notwendig.

Es sollte die Möglichkeit einer zusätzlichen anlassbedingten Untersuchung geben. So können egal zu welchem Zeitpunkt auftretende Fehler in den Fahrassistenzsystemen und denen für Umwelt und Sicherheit entdeckt werden. Daraus resultiert ein Gewinn an Sicherheit. Mit Over-the-Air ist das kein Problem.

„Wir sehen bei den sehr schnell voranschreitenden Technologien im Bereich des automatisierten Fahrens Handlungsbedarf. Die Überprüfung der Fahrzeuge durch die Prüforganisationen muss möglich sein“, so Peter Schuler.

Ein Lösungsansatz für den Zugang zu Fahrzeugdaten ist aus unserer Sicht ein sogenanntes Trust-Center. So kann die Speicherung und Verwaltung über eine neutrale, von den Herstellern unabhängige Fahrzeugdatenplattform erfolgen. Diese soll von einer beliehenen, also hoheitlichen Stelle betrieben werden.

Gefordert wird eine Zertifizierung des gesamten Weitergabeprozesses von Fahrzeugdaten. Ausschließlich Befugte bekommen so Zugang zu den Daten der herstellerunabhängigen Fahrzeugdatenplattform. Eine Standardisierung wird mittelfristig angestrebt, ebenso die Verankerung in den internationalen Typgenehmigungsvorschriften von Fahrzeugen.

Auch im Bereich der Prüfung von Nutzfahrzeugen (Lkw) und Zweirädern ist der Zugang und die Nutzung der Fahrzeugdaten erforderlich. Hier ist die KÜS ebenfalls bereits tätig.

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