Vorsicht beim Nachrüsten von Abgasreinigungsanlagen

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Mehr und mehr Städte machen ernst mit der Aktivierung ihrer Umweltzonen. Das heißt insbesondere für die Besitzer älterer Fahrzeuge, dass sie über die Ausstattung ihres Autos mit einem Nachrüstkatalysator und/oder einem Partikelminderungssystem nachdenken. Der Markt für die Systeme ist groß und nicht alle bringen den gewünschten Erfolg. Die KÜS empfiehlt, vor dem Kauf den Rat eines Prüfingenieurs einzuholen.

Auf Änderung der Emissionsschlüsselnummer für günstigeren Steuersatz achtenDie Zielrichtung für den Einbau eines Nachrüstkatalysators bei benzin- und dieselgetriebenen Fahrzeugen ist klar: Es geht um die Verminderung der Schadstoffemission. Der angenehme Nebenaspekt ist, dass die nach der Umrüstung mögliche Änderung der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren eine günstigere Einstufung des Fahrzeuges bei der Steuer mit sich bringen kann. Dieselfahrzeuge haben eher ein Rußproblem, welchem man durch Einbau eines Partikelminderungssystems zu Leibe rückt. Verbessert sich durch die Nachrüstung eines solchen Rußfilters die Feinstaubemission, kann sich eine Änderung der Feinstaubplaketteneinstufung ergeben, also etwa aus einer gelben eine grüne Plakette werden. Das bedeutet dann ein Mehr an Mobilität innerhalb der Städte mit ausgewiesenen Umweltzonen. Außerdem wurde die Förderung dieser Umrüstung mit bis zu 330 Euro für das Jahr 2010 von der Bundesregierung verlängert.

Die Auszahlung kann jedoch erst mit der Verkündigung des Haushaltsgesetzes 2010 beginnen, etwa ab April 2010.

Partikelfilter müssen Verbesserung bei Feinstaubeinstufung bringen
Bei der Nachrüstung mit einem Partikelfilter ändert sich nur die Partikelminderungsstufe, nicht die Emissionsklasse!

Es gilt also: Vor dem Kauf und dem Einbau eines Nachrüstkatalysators oder eines Partikelfilters unbedingt fachmännischen Rat bei einem Prüfingenieur der KÜS oder im Fachbetrieb des Kfz-Gewerbes einholen.

Änderungsabnahme zwingend erforderlich
Wichtig ist auch, dass die nachgerüstete Abgasreinigungsanlage im Rahmen einer Änderungsabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Nur mit den veränderten Daten in den Fahrzeugpapieren lassen sich die steuerlichen Vergünstigungen und Änderungen bei der Feinstaubeinstufung auch beantragen. Mit welcher Emissionsschlüsselnummer und Partikelminderungsstufe ein Fahrzeug welche Feinstaubplakette bekommt, lässt sich schnell und unkompliziert mit dem KÜS-Feinstaubrechner ermitteln.

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