Es ist wieder soweit: Die kalte Jahreszeit ist angebrochen und das Auto muss winterfest gemacht werden. Das A und O einer sicheren Fahrt durch Kälte, Nässe, Schnee und Eis ist die richtige Bereifung. Die Experten der Initiative PRO Winterreifen beantworteten einen Tag lang die Fragen der Leser verschiedener Medien. Mit dabei war auch Thorsten Helfen, Prüfingenieur der KÜS. Hier nun die am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten der Experten.
Kann ich mit dem Aufziehen der Winterreifen bis zum ersten Schnee warten?
Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik, Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR: Nein, bis zum ersten Schneefall sollten Sie keinesfalls warten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich ab Oktober häufig Raureif bildet und Sie mit Sommerreifen ins Rutschen kommen können. Die spezielle Laufflächenmischung von Winterreifen dagegen verhärtet bei kühleren Temperaturen nicht so schnell und die Reifen haben dadurch einen besseren Grip. Die Faustregel lautet daher: Von Oktober bis Ostern ist Winterreifenzeit.
Gibt es eine Winterreifenpflicht?
W. Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik, Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR:Die Straßenverkehrsordnung schreibt allen Autofahrern vor, die Bereifung den Wetterverhältnissen anzupassen. Auch wenn keine explizite Winterreifenpflicht besteht, so bedeutet die Regelung nichts anderes, als dass Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Bereifung am Verkehr teilnehmen dürfen – und bei sommerlichem Wetter ebenso. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 20 Euro verhängt, bei Behinderung des Verkehrs sind es sogar 40 Euro.
Was ist mit meinem Kasko- und Haftpflichtversicherungs-Schutz, wenn ich mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall baue?
Joachim Meier, DEVK Versicherung:Das Fahren mit ungeeigneter Bereifung kann in der Haftpflichtversicherung als erhöhte Betriebsgefahr gewertet werden. Im Falle eines Schadens kann es so zu einer Kürzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer kommen. In der Kaskoversicherung könnte in seltenen Fällen grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Viele Versicherer decken die grobe Fahrlässigkeit mit ab, aber nicht alle. Nach dem neuen Vertrags-Versicherungs-Gesetz (VVG) darf der Versicherer bei einem Schaden in Folge grober Fahrlässigkeit die Leistungen prozentual kürzen.
Ich fahre mit Ganzjahresreifen, da kann ich mir jetzt die Umrüstung auf Winterreifen sparen, oder?
Jürgen Bartusch, Kundenservice Pirelli Reifen:Ganzjahresreifen sind immer nur ein Kompromiss, auch wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ein echter Winterreifen ist dem Ganzjahresreifen im Winter überlegen, ein echter Sommerreifen im Sommer. Für Fahrer, die das Auto wenig nutzen und nur in städtischen Gebieten unterwegs sind, kann ein Ganzjahresreifen aber eine Lösung sein.
Ich habe gelesen, dass Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimeter haben sollten, gesetzlich vorgeschrieben sind aber doch nur 1,6 Millimeter.
Helge Hoffmann, Leiter Test und Technik Michelin Reifen: Das ist richtig, allerdings sind Experten sich darin einig, dass ein Winterreifen bei einer geringeren Profiltiefe als vier Millimeter seine Wintereigenschaften verliert. Denn bei einer größeren Abnutzung verschwinden die Lamellen im Profil, die für die Verzahnung mit dem Untergrund wichtig sind. Bevor Sie Ihre Winterreifen aufziehen, sollten Sie unbedingt kontrollieren, ob noch ausreichend Profil vorhanden ist.
Sollte ich einen teuren Qualitätsreifen kaufen, oder komme ich auch mit günstigen Winterreifen sicher durch den Winter?
Thorsten Helfen, Kfz-Prüforganisation KÜS: Reifentests haben gezeigt, dass die Bremswege von Billigreifen, speziell auf nasser Fahrbahn, im Gegensatz zu denen mit Premiumreifen deutlich länger sind. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie einen Qualitätsreifen bevorzugen.
Wo kann ich mich über die Qualität der verschiedenen Reifenprofile informieren?
Detlef Kramp, Automobilclub ACV: Die Stiftung Warentest, die Automobilclubs und die einschlägigen Autozeitschriften veröffentlichen regelmäßig die Ergebnisse von Reifentests. Eine Orientierung bietet auch das Schneeflockensymbol: Reifen, die neben der Kennzeichnung M+S dieses Symbol tragen, liegen bei Tests in der Regel im oberen Drittel der Leistungsfähigkeit. Der Fachmann im Reifenhandel kann Sie auch in dieser Frage beraten.
Wie lange kann ich meine Winterreifen fahren?
Thorsten Helfen, Kfz-Prüforganisation KÜS: Sie sollten Ihre Winterreifen grundsätzlich spätestens nach zehn Jahren austauschen – besser bereits nach sechs bis acht Jahren. Das wichtigste Kriterium ist aber die Profiltiefe: sind es weniger als vier Millimeter, sollte der Reifen gewechselt werden. Daneben müssen Sie darauf achten, dass die Reifen im Sommer richtig eingelagert werden: möglichst in einem trockenen, dunklen Raum, der belüftet werden kann. Eine schlechte Lagerung beschleunigt den Alterungsprozess.
Muss ich Winterreifen mit einem anderen Reifendruck als Sommerreifen fahren?
Peter Groß, Reifen- und Autoservice Vergölst: Nein, grundsätzlich gilt der empfohlene Reifendruck sowohl für Sommer- wie auch für Winterreifen – es sei denn, es wird ausdrücklich ein unterschiedlicher Reifendruck empfohlen. Angaben zum korrekten Reifendruck finden Sie in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Diesen Basisluftdruck sollten Sie unter Umständen Ihrer individuellen Fahrweise oder der Fahrzeugbelastung anpassen.