Für sie gilt eine ganz einfache Grundregel: Wer am Steuer sitzt, darf weder die eigene Sicherheit noch die der Mitfahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Konkret heißt das für Kostümierungen am Steuer: Offene Augen und Ohren sowie die körperliche Bewegungsfreiheit müssen selbstverständlich sein. Alles, was das Gesicht verdeckt oder in irgend einer Form nicht mehr erkennen lässt, ist schlichtweg nicht erlaubt. Zum Beispiel: Sich als Figur aus der Muppet Show ans Steuer zu setzen, wäre eine denkbar schlechte Idee. Auch das Schuhwerk muss immer angemessen sein, damit man die Pedale ordnungsgemäß bedienen kann.
Wer ganz sicher gehen bzw. fahren will, führt das Wunschkostüm einfach mit im Kofferraum und legt es erst an, wenn das Auto sicher und regelgerecht geparkt ist.
Auch beim Getränkekonsum fährt man mit der Nummer-Sicher-Regel am besten: Mocktails (alkoholfrei) statt Cocktails (mit Alkohol). Schon sehr geringe Mengen alkoholischer Getränke beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Und ganz gleich, welche Ausnahmen an den tollen Tagen gemacht werden: Beim Thema „Alkohol am Steuer“ gilt, was an allen anderen Tagen des Jahres auch zu beachten ist. Verstärkte Alkoholkontrollen rund um die närrische Zeit sind vielerorts üblich. Also: Beim Autofahren ist die bewährte Regel „Wer am Steuer sitzt, bleibt alkoholfrei“ die beste. Wer die Karnevalszeit dennoch feuchtfröhlich angehen möchte, dem sei der Umstieg auf die Verkehrsmittel des ÖPNV geraten.
Die KÜS wünscht allen Fastnachtsfans eine gut Zeit und vor allem eine gute, sichere Hin- und Rückfahrt zu den Events ihrer Wahl.
Fotos: ADAC/Markus Hannich, ADAC Pfalz, HUK Coburg (via Autoren-Union Mobilität)