In Deutschland gibt es klare Vorschriften für die Nutzung von Leuchten am Auto. Es sind nicht bloß Regeln um der Regeln willen. Sondern: Jede Leuchte hat einen spezifischen Sinn und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Vereinfacht gilt: Sehen und gesehen werden. Die KÜS gibt einen kurzen Überblick
Tagfahrleuchten:
Sie helfen die Sichtbarkeit eines Fahrzeugs am Tag zu verbessern, um Unfälle zu verhindern. Sie müssen sich automatisch mit Einschalten der Zündung aktivieren und beim Einschalten der Abblendlichtscheinwerfer ausschalten. Die Verwendung von Tagfahrlicht ist sinnvoll als Ergänzung bei guten Wetterverhältnissen, eben am Tage.
Abblendlicht:
Das Abblendlicht ist generell bei nächtlicher Fahrt und bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Schneefall vorgesehen. Es sorgt dafür, dass der Fahrer die Straße und andere Verkehrsteilnehmer gut sehen kann, ohne diese zu blenden. Die Nutzung des Abblendlichts ist während der Fahrt in der Nacht verpflichtend.
Fernlicht:
Das Fernlicht ermöglicht eine weitreichende Ausleuchtung der Straße und ist besonders auf unbeleuchteten Straßen außerorts sehr nützlich. Es muss jedoch mit Bedacht verwendet werden, damit es andere Fahrer nicht blendet. Es darf nicht verwendet werden, wenn andere Fahrzeuge sichtbar sind, das gilt vor und hinter dem eigenen Fahrzeug. Achtung: Die Nutzung des Fernlichts ist klar in der StVO geregelt.
Nebelscheinwerfer:
Nebelscheinwerfer dienen dazu, die Sicht bei starkem Nebel, Regen oder Schneefall zu verbessern. Sie dürfen in Verbindung mit Abblendlicht oder mit den Begrenzungsleuchten verwendet werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu irritieren oder zu gefährden.
Nebelschlussleuchte:
Die Nebelschlussleuchte wird bei starkem Nebel oder starkem Regen eingesetzt, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Sie darf nur zusammen mit Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern verwendet werden, um das Fahrzeug von hinten gut sichtbar zu machen.
Begrenzungsleuchten:
Die Begrenzungsleuchten („Standlicht“) sind für kurze Haltephasen vorgesehen, etwa beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs. Sie machen das Fahrzeug sichtbar bei schlechten Sichtverhältnissen. Während der Fahrt darf es nicht als alleinige Lichtquelle verwendet werden: Es reicht alleine nicht aus, um eine Straße zu beleuchten. Für den Parkvorgang gibt es die eigene Parkleuchte.
Fahrtrichtungsanzeiger:
Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) dienen zur klaren Anzeige von Richtungsänderungen oder Überholabsichten. Ihre Verwendung in diesem Sinne – klar und eindeutig – macht die Absichten des Fahrers für andere Verkehrsteilnehmer unmissverständlich deutlich.
Es ist wichtig, diese Leuchten entsprechend ihrer Zwecke zu nutzen, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden. Die jeweiligen Regeln sind im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Sie müssen beachtet werden – nicht nur zur Sicherheit eben aller Verkehrsteilnehmer, sondern auch, weil ihre Missachtung Sanktionen (z. B. Geldbußen und/oder Punkte in Flensburg) nach sich ziehen kann.