Anders liegt die Sache dem Gericht zufolge nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tür bereits länger offen gestanden hatte, als es zu dem Kontakt mit dem anderen Auto gekommen war. Das eindeutig zu belegen war dem Beschuldigten in diesem Fall aber trotz des Einsatzes eines Gutachters nicht gelungen. Das Gericht entschied daher nach sogenannten dem Beweis des ersten Anscheins auf eine Pflichtverletzung des Aussteigenden. (Az.: 343 C 106/21)
Recht: Tür-Unfall auf Parkplatz – Frage der Pflichtverletzung
Beim Öffnen der Autotür ist besondere Vorsicht geboten. Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall mit einem weiteren Fahrzeug, trägt in der Regel automatisch der Aussteigende die Verantwortung, wie das Amtsgericht München nun geurteilt hat.
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