Wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland mitteilt, gilt die Regelung allerdings nur in exakt festgelegten Gebieten wie den Vogesen, Pyrenäen, Alpen, Jura und dem Zentralmassiv sowie in den Bergen Korsikas. Spezielle Straßenschilder weisen jeweils am Anfang und am Ende auf die Belegung der Strecke mit der neuen Winterreifenpflicht hin, die zudem zeitlich auf 1. November bis 31. März beschränkt bleibt.
Zulässig sind Reifen mit Alpine-Symbol sowie bis zum Herbst 2024 auch M+S-Reifen. Alternativ werden vorläufig auch Schneeketten für die Antriebsräder akzeptiert. Betroffen sind grundsätzlich alle Pkw, Reisemobile sowie Kleintransporter bis 3,5 Tonnen. Für Lastwagen gelten andere Bestimmungen. Grundsätzlich ist bei Nichteinhaltung ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro vorgesehen, welches allerdings in diesem Jahr noch nicht verhängt werden soll. Zum Vergleich: Ist man in Deutschland bei winterlicher Witterung ohne vorgeschriebene Reifen unterwegs, beträgt das Bußgeld mindestens 60 Euro.
Foto: Bridgestone