Antwort von Thomas Schuster, KÜS: „Seit kurzem ist das Umrüsten der Scheinwerfer auf LED-Licht tatsächlich möglich. Die LED-Lampen leuchten viel heller und schaffen so starke Kontraste und eine größere Reichweite. Außerdem halten sie länger und verbrauchen weniger Energie. Allerdings gibt es bislang erst wenige Hersteller, die ein legales System anbieten. Und auch die Zahl der Autos, für die diese Nachrüst-LED zugelassen sind, ist überschaubar; vor allem bei Modellen vor der Jahrtausendwende wird es schwierig. Kosten und Aufwand halten sich aber in Grenzen. Ein Set H7 LED-Lampen kostet ca. 100 Euro, dazu kommen unter Umständen ein Adapter und ein zusätzliches Steuergerät. Insgesamt dürften die Kosten dann um die 200 Euro liegen.
Da die mit LED-Technik bestückte Leuchte nicht die gleichen Abstrahlwinkel realisieren kann wie die originale H7-Lampe, muss das System von Lampe und dem verwendeten Scheinwerfer abgestimmt und überprüft sein, da sonst das Licht nicht dahin projiziert wird, wo es hingehört. Helleres Licht führt, falsch verwendet, zur Blendung von Verkehrsteilnehmern und ist gefährlich! Wer also die Umrüstung auf LEDs plant, sollte zunächst einmal die Genehmigungsnummer auf den Scheinwerfern seines Fahrzeugs ermitteln. Die vier bis fünf Ziffern finden sich auf dem Gehäuse und starten mit einem „E“. Diese Nummer wird mit der Kompatibilitätsliste der Lampen-Hersteller abgeglichen, um das passende Modell sowie die eventuell nötigen Zubehörteile zu ermitteln. Aktuell gibt es entsprechende Produkte bei Philips und Osram. Auf deren Webseite findet sich dann auch die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) dazu, die in Papierform immer mitgeführt werden sollte. Eine Änderungsabnahme mit nachfolgender Eintragung ist übrigens nicht notwendig.
Der Einbau lässt sich mit ein wenig handwerklichem Geschick bei vielen Pkw-Modellen selbst vornehmen. Dabei muss allerdings meist die komplette Scheinwerfereinheit ausgebaut werden, was bei einigen Autos kompliziert ist. Anschließend tauscht man die H7-Halogenbirne gegen ein LED-Exemplar aus. Ist ein Adapter notwendig, kann dies zudem noch ein bisschen fummelig werden. Ist ein Steuergerät nötig, muss dieses noch über CAN-Bus-Stecker verbunden werden. Um den Umbau identifizieren zu können, ist außerdem noch ein Aufkleber mit der Kennung der Bauartgenehmigung auf das Scheinwerfergehäuse zu kleben. Anschließend ist dann noch das Einstellen der Scheinwerfer in einer Kfz-Werkstatt notwendig.