Das hat der Bundesfinanzhof nun im Fall einer verstorbenen gehbehinderten Person entschieden. Der Mann hatte einige Monaten vor seinem Tod aufgrund seines Handicaps eine Befreiung von der Kfz-Steuer erwirkt, die Bescheinigung aber nicht mehr zu Lebzeiten erhalten. Die Erben forderten daher die gezahlten Steuern für die betreffenden Monate zurück.
Das zuständige Hauptzollamt wies die Forderung zurück: Das Recht auf Steuervergünstigung sei ein höchstpersönliches Recht, welches nicht auf die Erben übergehen könne. Das daraufhin angerufene Gericht sah das jedoch anders, der Erbe ist demnach durchaus zur Antragsstellung befugt. (Az.: IV R 38/19)