Der Pkw-Halter hatte den Dachgepäckträger seines Fahrzeugs mit zwei Solarmodulen ausgerüstet und diese über eine zwischengeschaltete Blei-Batterie zur Stromversorgung eines Kühlschranks im Kofferraum genutzt. Bei einer Kontrolle bemängelte die Polizei unter anderem die lose Verdrahtung und die unbefestigt im Kofferraum liegende Batterie. Diese wies aufgrund von Ausgasungen bereits Salzverkrustungen an den Wartungsöffnungen auf. Die Beamten forderten den Bastler auf, den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen. Da dies ausblieb, untersagte die städtische Zulassungsstelle die weitere Nutzung des Fahrzeugs.
Der Kühlschranknutzer klagte dagegen, blieb allerdings erfolglos. Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bewertete schon allein die ungesicherte Batterie als Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und verweigerten eine Zulassung. (Az.: 14 K 333/21)