Antwort von Stefan Ehl, Kraftfahrzeugexperte der KÜS: Ampelfehlschaltungen sind ein im Alltag eher seltenes Ereignis, weshalb sich die meisten Autofahrer in einer solchen Situation oft verunsichert zeigen. Zudem gibt es für diesen Fall keine vollkommen eindeutige rechtliche Grundlage, was zusätzlich für Verunsicherung sorgt. Der Gesetzgeber lässt die „Rotsünde“ nämlich nur nach „angemessener Wartezeit“ durchgehen, die übrigens situationsabhängig unterschiedlich ausfallen kann.
Als grober Richtwert gelten fünf Minuten, die man sich bei einer dauerroten Ampel schon gedulden sollte. Das Oberlandesgericht Hamm hat Ende der 1990er-Jahre einen Autofahrer zu einem fahrlässigen Rotlichtverstoß verurteilt, weil sich dieser nur drei Minuten gedulden wollte. (Az.: 2 Ss OWi 486/99) Juristen empfehlen deshalb eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten. Insofern haben Sie korrekt gehandelt.
Allerdings sind selbst fünf Minuten Wartezeit noch kein Freibrief. In manchen Fällen kann eine Rotphase besonders lang ausfallen, weil gleich mehrere Fahrzeuge des oftmals vorrangigen öffentlichen Nahverkehrs elektronisch durchgewunken werden. Das kann in einigen Fällen dauern. Handelt es sich um große Kreuzungen, auf denen Busse und Straßenbahnen verkehren, sind in manchen Situationen tatsächlich auch Wartezeiten von mehr als fünf Minuten möglich. Wer dennoch fährt, begeht einen Rotlichtverstoß.
Wer nach einer selbst unter objektiven Gesichtspunkten langen Wartezeit das Risiko eingeht, in eine Kreuzung zu fahren, sollte sich in jedem Fall absichern, dabei niemandem die Vorfahrt zu nehmen. Eine Gefährdung muss in jedem Fall ausgeschlossen sein. Sollte es dann nämlich zu einem Unfall kommen, wird man als Verursacher möglicherweise die volle Verantwortung und womöglich auch die volle Schuld dafür übernehmen müssen. Darüber hinaus wird man noch für den Rotlichtverstoß selbst bestraft. Angesichts einer längeren Wartezeit wird es sich in jedem Fall um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handeln, der mit mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird.