Was ist wirklich neu an der Hauptuntersuchung?

Die Technische Fahrzeugüberwachung wird ständig weiterentwickelt und an den Stand der technischen Entwicklung angepasst. Hierzu müssen auch die entsprechenden Vorschriften geändert werden.

Mit den neuen Rahmenbedingungen zur Hauptuntersuchung wird ein Beitrag zu noch mehr Verkehrssicherheit und zum Schutz unserer Umwelt geleistet. Zusätzlich werden mit den neuen Vorschriften die gestiegenen Anforderungen für die Technische Überwachung in der Europäischen Union umgesetzt.

Rückdatierung entfällt

Bisher war es so, dass bei einer überzogenen Hauptuntersuchung in den meisten Bundesländern auf das ursprüngliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert wurde. Nun wird mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften immer die volle Plakettenlaufzeit vergeben. Wer länger als zwei Monate die HU überzieht, wird jedoch mit 20 % höherem Entgelt rechnen müssen. Dies resultiert aus der dann vorgeschriebenen erweiterten Untersuchung durch den Sachverständigen.

Mängeleinstufungen werden einheitlich

Mängeleinstufungen sind für die Sachverständigen aller Organisationen gleich. Sie können nun nicht mehr geändert werden. War es bisher möglich, einen vorgegebenen Mängeltext umzuformulieren, so geht dies nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften nicht mehr. Außerdem wird die Mängeleinstufung bei vielen Mängeln verschärft. So führt beispielsweise der Ausfall einer Leuchte des Abblendlichtes zum Verweigern der Plakette, dies stellt nun einen erheblichen Mangel dar.

Hinweis auf drohende Mängel

Als neue Kategorie wird der Hinweis eingeführt. Mit diesem hat der Sachverständige die Möglichkeit, den Halter auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände aufmerksam zu machen.

Die Probefahrt

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist eine Probefahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn jeder HU durchzuführen. Diese kurze Fahrt dient zur Überprüfung der elektronischen Systeme.

Teiluntersuchung Abgas

Ab 01.07.2012 darf die Teiluntersuchung Abgas max. zwei Monate vor der Hauptuntersuchung von der Werkstatt oder einem Sachverständigen durchgeführt und dokumentiert werden.

Erweiterte Elektronikprüfung

Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 01.04.2006 werden bereits viele elektronische Sicherheitssysteme überprüft. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2012 werden nun zusätzliche elektronische Komponenten in die HU aufgenommen und vertiefte Prüfschritte vorgeschrieben. So gehören für diese Fahrzeuge beispielsweise das Reifendruckkontrollsystem, der Fernlichtassistent, der Hybridantrieb, die aktive Kopfstütze oder die aktive Motorhaube zum Prüfumfang der Hauptuntersuchung.

Sonderfall Mietwagen

Bei einem Pkw, der als Selbstfahrvermietfahrzeug genutzt wurde, wird bei einem Halterwechsel innerhalb der ersten 7 Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung, die Frist für die nächste HU auf 36 Monate verlängert.

Wichtig: Warndreieck und Verbandskasten müssen im Auto sein

Wieder zu einem Pflichtuntersuchungspunkt werden sowohl das Warndreieck als auch der Verbandskasten.

Gestiegene Anforderungen an Bremsanlagen

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 28.07.2010 müssen im Rahmen der Technischen Überwachung gestiegene Anforderungen hinsichtlich der Betriebsbremsanlagen erfüllen. So sind für Pkw statt bisher 50 % nun 58 % Abbremsung vorgeschrieben. Bei Lkw > 3,5 t ändert sich die Anforderung von 45 % auf 50 %. Aus diesem Grunde sollten Fahrzeuge in der Regel teilbeladen zur HU vorgestellt werden.

Alle Informationen fndet man auch auf der Homepage der KÜS unter www.kues.de.
Auskunft gibt auch der KÜS-Partner in Ihrer Nähe, zu finden unter

http://www.kues.de/service/partnersuche.aspx
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Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar; vielen Dank!

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