KÜS: Keine Rückdatierung mehr bei der Kfz-Hauptuntersuchung ab 1. Juli 2012

Punktekatalog bei überzogener HU-Frist gilt nach wie vor

Ab dem 1. Juli 2012 werden im Bereich der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen einige Neuerungen in Kraft gesetzt. Betroffen davon ist auch der Zeitraum für die Gültigkeit der Hauptuntersuchung. Darüber informiert die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS.

Wer sein Fahrzeug mit Verspätung zur Hauptuntersuchung bringt, ist nach der neuen Regelung nicht mehr von der Rückdatierung betroffen. Das heißt beispielsweise, wer im Monat Juni zur Hauptuntersuchung muss, aber erst im August sein Fahrzeug beim Prüfingenieur vorfährt, bekommt bei positivem Mängelbescheid seine Plakette ab dem Monat August für 24 Monate. Es wird nicht mehr, wie bisher, rückdatiert, in diesem Fall auf den Juni.

Die Neuregelung tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Wichtig zu erwähnen ist die Tatsache, dass die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen die neue Regelung bereits vorgezogen und in Kraft gesetzt haben. In diesen Bundesländern wird also bei der Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen aktuell nicht mehr rückdatiert. In allen anderen Bundesländern gilt die bestehende Regelung mit Rückdatierung bis zum 1. Juli 2012.

Nicht berührt von diesen Neuerungen sind die Sanktionen bei massiven Überziehungen der Hauptuntersuchungsfristen. Ist die Frist für den HU-Termin von 2 bis 4 Monate überzogen, so drohen laut Bußgeldkatalog 15 Euro Geldstrafe, bei 4 bis 8 Monaten sind es 25 Euro, bei mehr als 8 Monaten 40 Euro und 2 Punkte. Schwierigkeiten kann es auch geben nach einem Unfall bei der Schadenregulierung durch die Versicherungen. Eine weit überzogene Hauptuntersuchung könnte dann eventuell zum Thema werden.

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