Von modernen Fahrerassistenz-Systemen dürfen Autofahrer keine Perfektion erwarten. Eine gewisse Fehleranfälligkeit muss akzeptiert werden, wie nun nun das Amtsgericht Dortmund entschieden hat. Wichtig ist lediglich, dass die Technik keine Verkehrsregeln bricht.
Geklagt hatte der Käufer einer Mercedes E-Klasse, der mit der Leistung des aufpreispflichtigen „Drive Pilot“ unzufrieden war und sein Geld zurück haben wollte. Er führte zahlreiche Mängel auf: Unter anderem habe das System den Wagen in einer Autobahnbaustelle auf 30 km/h herunter gebremst, obwohl Tempo 80 erlaubt gewesen sei. Bei einer anderen Gelegenheit beschleunigte die Technik den Wagen nach einem Kreisverkehr auf Tempo 50, obwohl wenige Meter später bereits wieder Tempo 20 vorgeschrieben war. Auch bemängelt der Mann das uneinheitliche Handeln der Temporegulierung: Manchmal werde bereits vor dem Ortseingangsschild abgebremst, manchmal erst dahinter.
Der Amtsrichter konnte jedoch keinen erheblichen Mangel erkennen. Neuwagen müssten dem Stand der Technik entsprechen, was in hier der Fall sei. Fahrerassistenz-Systeme seien relativ neue Produkte, bei denen mit einer gewissen Fehleranfälligkeit zu rechnen sei. Deswegen fordert das Gesetz auch, dass der Fahrer jederzeit aufmerksam sein und im Notfall korrigierend eingreifen müsse. Ein Mangel würde nur vorlegen, wenn der Assistent gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße. (Az.: 425 C 9453/17)
Text: Holger Holzer/SP-X