Fahrlehrer sollen künftig regelmäßig ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Entsprechende Pläne für eine Reform des Fahrlehrergesetzes hat die Bundesregierung nun vorgelegt. Zur Prüfung der Zuverlässigkeit kann die zuständige Behörde demnach alle fünf Jahre ein Führungszeugnis fordern. Zudem darf sie auch anlassbezogen tätig werden. So soll sichergestellt werden, dass Fahrlehrer nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschiften oder Strafgesetze verstoßen. Bislang ist die Vorlage eines Führungszeugnisses nur für den Erwerb der Fahrlehrererlaubnis nötig. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das Mindestalter für Fahrlehrer von 22 auf 21 Jahre zu senken. (Holger Holzer/SP-X)
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