KÜS-Service: Versicherungen

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Autofahrer können jetzt sparen, wenn sie bis zum 30. November ihreKfz-Versicherung kündigen.

Verträge über eine Kfz-Versicherung laufen in der Regel vom 1. Januar bis31. Dezember. Der wichtigste Monat innerhalb dieser Frist ist jedoch derNovember. Da nämlich kann der Versicherungsnehmer das meiste Geld sparen.

Es ist in jedem Jahr im Herbst das gleiche Spielchen. Viele Versicherersenken schon im September oder Herbst ihre Prämien, weil sie wissen, dasssie im November gerüstet sein müssen. Gerüstet für Umzugswillige, fürAutofahrer/innen nämlich, die bis zum Stichtag 30. November ihreVersicherung gekündigt haben, weil es bei einem neuen Partner ab 1. Januardes kommenden Jahres für sie günstiger sein kann. Wer jetzt wechseln will,der sollte das möglichst bald in Angriff nehmen. Denn reguläre Kündigungenmüssen bis 30. November – am besten als Einschreiben mit Rückschein – beider Versicherung eingehen. Bei anderen Laufzeiten kann der Vertrag jeweilseinen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. In jedemFalle aber gilt: Es ist nicht alles Gold, was glänzt!

Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland haben bereits imOktober diesen Jahres vier der zehn größten deutschen Autoversichererangekündigt, ihre Prämien – zumindest für Neukunden – senken zu wollen.Nachdem Allianz und HUK-Coburg zu diesem Zeitpunkt bereits niedrigerePrämien beschlossen und verkündet hatten, kündigten auch die DEVK aus Kölnund die HDI aus Hannover Preissenkungen zwischen zwei und fünf Prozent an.

Wer wechseln und damit Geld sparen möchte, der sollte aber nicht nur auf denfür ihn gültigen Jahresbeitrag achten. Es gibt etliche Möglichkeiten, imDschungel der Versicherungsparagrafen entweder Kohle zu machen, oder auchin die Falle zu tappen. Der ADAC beispielsweise rät, sich bei möglichenneuen Versicherungs-Partnern danach zu erkundigen, welche Vorteile man hat,wenn man lange Jahre unfallfrei gefahren ist. Einige Versichererbeispielsweise bieten einen so genannten Rabattretter an. Dieser trittmeist bei Versicherungsnehmern in Kraft, die aufgrund ihres langenunfallfreien Fahrens in die günstigste Schadensfreiheitsklasse 25 eingestuftwerden.

Nicht nur, dass solche Probanden in der Regel nur 30 Prozent des jeweilsgültigen Beitragssatzes zahlen müssten, oft würde ihnen ein Wechsel auch mitder Zusage schmackhaft gemacht, dass ihnen dieser Staus auch nach einemUnfall noch erhalten bleibt. Deshalb sollte man vor einem Vertragsabschlussauch überprüfen, in welche Klasse der Versicherer den Versicherungsnehmernach einem Unfall einstuft. Zudem sollte sich der Versicherungsnehmer auchnach der Progression des jeweiligen Beitragssatzes erkundigen. Dies sei vonVersicherung zu Versicherung verschieden.

Wichtig auch zu wissen für den Autobesitzer: Wenn die Versicherung diePrämien erhöht, dann kann in diesem Fall auch außerordentlich gekündigtwerden. Die Versicherung ist nämlich dazu verpflichtet, einen Monat vorInkrafttreten der Prämienerhöhung über diese Tatsache zu informieren. DerVersicherte kann dann innerhalb dieses Monats seine Versicherung kündigen,muss sich dabei allerdings auf das außerordentliche Kündigungsrechtberufen.

Text: Jürgen C. Braun

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