Überqueren zwei Rehe die Fahrbahn, darf der Autofahrer eine Vollbremsung durchführen. Kommt er dabei von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum, muss die Versicherung die Kosten hierfür übernehmen. Ist die Fahrbahn schneeglatt, kommt es darauf an, ob der Fahrer mit angemessen geringer Geschwindigkeit unterwegs war. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg vom 30. Oktober 2014 (AZ: 17 C 64/14).
Vor dem Autofahrer überquerten zwei Rehe die Fahrbahn. Er leitete bei etwa 50 bis 60 km/h eine Vollbremsung ein. Dabei kam er von der Straße ab und prallte seitlich gegen einen Baum.
Die Versicherung musste den Schaden bezahlen. Wenn unmittelbar vor einem Fahrzeug zwei Rehe die Fahrbahn überquerten, dürfe der Fahrer eine Vollbremsung durchführen. Es gehe darum, den Zusammenstoß mit den größeren Wildtieren zu verhindern. Bei einer schneeglatten Fahrbahn dürfe er die Vollbremsung einleiten, wenn er, wie hier, mit geringer Geschwindigkeit gefahren sei. Als Beweis für den Wildwechsel genüge die Aussage des Fahrers.
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