Am 12. Dezember 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer richtungsweisenden Entscheidung (AZ: VI ZR 77/23) die Regeln für das Vorbeifahren an Müllautos verschärft. In dem Fall war ein Auto beschädigt worden, als es an einem Müllauto vorbeifuhr. Diese Entscheidung betont die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit zu drosseln und einen ausreichenden Seitenabstand zu halten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Unfall ereignete sich, als eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes mit ihrem Fahrzeug an einem Müllauto vorbeifuhr. Der Wagen des Entsorgungsunternehmens stand mit laufendem Motor und eingeschalteten Warnleuchten auf der Straße. Während der Vorbeifahrt kollidierte das Auto mit einem Container, den ein Arbeiter hinter dem Müllauto über die Straße schob.
Der BGH stellte fest, dass die Fahrerin ihre Geschwindigkeit hätte so weit drosseln müssen, dass sie jederzeit hätte anhalten können. Der Seitenabstand von nur rund 50 cm war nicht ausreichend, um die Sicherheit zu gewährleisten. Zwar waren 30 km/h am Ort des Unfalls erlaubt, dennoch sei die Frau mit mindestens 13 km/h zu schnell gefahren, um das Fahrzeug im Notfall sofort zum Stillstand zu bringen. Sie hätte Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass bei der Vorbeifahrt an Müllautos besondere Vorsicht geboten ist. Verkehrsteilnehmer dürfen nicht auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen.