Innerorts muss man sich nicht umstellen: Da gilt die aus Deutschland bekannte 50 km/h-Grenze, es sei denn, es ist etwas anderes ausgewiesen.
Anders sieht es auf Autobahnen aus: Nur hierzulande gibt es kein generelles Limit auf Autobahnen.
130 km/h sind die Obergrenze in Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und Österreich. Abweichende Bedingungen gelten in Frankreich und Italien bei bestimmten Wetterverhältnissen und generell für Fahranfänger. Heißt: In Italien darf auf Autobahnen nur 100 km/h schnell fahren, wer 21 Jahre alt ist und/oder erst maximal drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist. In Frankreich ist man Fahranfänger, wenn man die Fahrerlaubnis erst maximal drei Jahre hat – dann ist auf Autobahnen bei 110 km/h Schuss. In Belgien darf man auf Autobahnen maximal 120 km/h schnell sein. In den Niederlanden ist es komplizierter: Von 6 bis 19 Uhr sind 100 km/h das Maximum am Speed, von 19 Uhr abends bis 6 Uhr früh sind 130 km/h drin. Es sei denn, 120 km/h sind per Verkehrsschild als Obergrenze ausgewiesen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften erlauben Dänemark, Frankreich und die Niederlande 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. 90 km/h sind es in Luxemburg, Italien und im wallonischen Teil von Belgien (Achtung: nur 70 km/h sind in Flandern erlaubt). 100 km/h erlaubt das Nachbarland Österreich mit einer Ausnahme für Nachtfahrten auf Transitautobahnen – da sind es 110 km/h.
Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich vor Antritt einer Reise mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen im Reiseland vertraut zu machen – auch bei Ländern, die man „nur“ durchfährt. Die KÜS wünscht gute, sichere Fahrt und einen schönen Urlaub!
Abbildung: pixabay.com