Das musste vor dem Landgericht Oldenburg ein Mann lernen, der betrunken auf einem der elektrischen Mico-Mobile mitgefahren und in eine Polizeikontrolle geraten war. Das zuständige Amtsgericht entzog ihm die Fahrerlaubnis, da er sich während der Fahrt am Lenker festgehalten hatte. Gelenkt hatte er nach eigenen Angaben nicht. Das war allerdings auch gar nicht nötig: Unabhängig von aktiven Lenkbewegungen stelle allein das Festhalten des Lenkers während der Fahrt das Führen eines Fahrzeugs nach Definition des Strafgesetzbuches dar, so das Landgericht in zweiter Instanz. Dabei sei es auch unerheblich, dass nur der vordere Fahrer Einfluss auf die Geschwindigkeit gehabt habe. Das Gericht wertete das Festhalten am Lenker daher als eine Art „Mittäterschaft“. (Az.: 4 Qs 368/22)
Recht: E-Scooter – Lenken = Fahren
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