Recht: Drogen am Steuer – unbemerkter Konsum unglaubwürdig

Geklagt hatte ein Autofahrer, der mit einer erheblichen Menge Amphetamin im Blut von der Polizei erwischt wurde. Als daraufhin der Entzug der Fahrerlaubnis drohte, erklärte sein damaliger Beifahrer eidesstattlich, ihm die Drogen heimlich in ein Getränk gemischt zu haben. Das Gericht hielt das jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung für nicht wahrscheinlich. Dabei spielte es auch eine Rolle, dass der Fahrer bereits in der Vergangenheit mit Drogen am Steuer aufgefallen war.  

Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme sei nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden könne, dass ein Kontakt mit Personen vorangegangen sei, die einen Beweggrund gehabt haben könnten, dem Fahrer heimlich Drogen beizubringen, heißt es in der Begründung. Ferner müsse es naheliegen, dass die Aufnahme des Betäubungsmittels von dem Betroffenen unbemerkt geblieben sei. Beide Voraussetzungen lagen nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht vor: So hätte der Beifahrer durch die Verabreichung der Drogen sein eigenes Leben gefährdet, die erhebliche Menge hätte zudem vom Fahrer nicht unbemerkt bleiben können. (Az.: 4 L 680/22.KO)

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