Antwort von Thomas Schuster, KÜS: Die Kombination von Wasser und Strom birgt in vielen Situationen des Alltags ein gewisses Gefahrenpotenzial. Im Fall von rein elektrisch angetriebenen Autos kann man jedoch angstfrei und gefahrenlos in Waschanlagen einfahren. Die Hochvolttechnologie des Antriebssystems wird herstellerseitig, ebenso wie die restliche Elektronik des Fahrzeugs, vor einem Eindringen von Feuchtigkeit selbstverständlich geschützt. Entsprechend eignen sich E-Autos natürlich auch für eine Nutzung an Regentagen als auch für Durchfahrten von Pfützen, bei denen größere Spritzwasserfontänen entstehen können. Hier unterscheiden sich E-Fahrzeuge grundsätzlich nicht von Autos mit Verbrennungsmotor. Trotzdem sollten Nutzer eines Elektromobils im Handbuch des Fahrzeugs nachschauen, ob sich hier möglicherweise modellspezifische Hinweise für den Besuch einer Waschanlage finden.
Ebenso gefahrlos wie der Besuch der Waschanlage ist es, batterieelektrisch angetriebene Autos einer Handwäsche zu unterziehen oder mit einem Hochdruckreiniger von außen zu säubern. Allerdings sollte man den harten Wasserstrahl eines Hochdruckreinigers nicht direkt auf Bereiche des Unterbodens richten. Hier befinden sich in der Regel Batterie und Motor, die zwar gut abgekapselt und vor dem Eindringen von Wasser geschützt sind, doch ein harter Wasserstrahl könnte ein Eindringen von Feuchtigkeit zumindest begünstigen. Darüber hinaus sollte der Strahl eines Hochdruckreinigers nicht direkt in den Bereich der Ladebuchse gerichtet werden, selbst wenn diese mit einem Deckel geschützt ist. Apropos Ladebuchse: Die Handwäsche, ob mit Gartenschlauch oder Dampfstrahler, verbietet sich, wenn das Fahrzeug geladen wird.
Das Anfang 2022 von einem Waschanlagen-Betreiber aus Norddeutschland verhängte Tesla-Verbot richtete sich übrigens nicht gegen eine Gefahr von Kurzschlüssen bei der Hochvolttechnik. Vielmehr haben sich speziell bei älteren Fahrzeugen der Elektroauto-Marke gelegentlich Heck- und Ladeklappen aufgrund einer besonders sensiblen Sensorik während des Waschvorgangs geöffnet. Entsprechend sind Elektroautos anderer Hersteller von diesem Verbot grundsätzlich nicht betroffen.