Die betagte Dame leidet bereits seit Jahren an einer Darmkrankheit, die sich während der Kreuzfahrt akut verschlimmerte. Der Bordarzt befürchtete eine mögliche weitere Verschlimmerung, die eine Intensivbehandlung nötig machen könnte. Bei einem Zwischenstopp verwies der Kapitän die Passagierin aus diesem Grund von Bord.
Zu Recht, wie das Landgericht Rostock nun laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralengeurteilt hat. Der Kapitän durfte der Frau demnach die Weiterreise bei schlechtem Gesundheitszustand verbieten. Das gilt auch, wenn ein medizinischer Notfall eher unwahrscheinlich ist, denn der Schiffsführer verfügt über einen großen Bewertungsspielraum. Einen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises hat die Passagierin nicht.(Az.: 1 O 27/18)