Da Deutschland mit Österreich ein Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern vereinbart hat, werden die Strafen ab einer Höhe von 25 Euro auch von den deutschen Behörden eingetrieben.
Wer innerorts oder außerorts mehr als 30 km/h zu schnell fährt, zahlt künftig zwischen 150 Euro und 5.000 Euro statt wie bisher 70 bis 2.180 Euro. Zwischen 300 und 5.000 Euro kostet das Überschreiten der Geschwindigkeit innerorts um mehr als 40 km/h, beziehungsweise außerorts um mehr als 50 km/h. Ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts gilt das Vergehen als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ begangen; dann wird zusätzlich zur Geldbuße ein sechsmonatiges Fahrverbot verhangen.
In Österreich gibt es anders als in Deutschland keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Die individuelle Höhe der Zahlungen für Verkehrssünden liegt daher im Ermessen der jeweils zuständigen Behörde.
Quelle: ADAC Südbayern
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