Das musste die Fahrerin eines Reisebusses vor dem Oberlandesgericht München erfahren. Sie hatte auf einer engen Passstraße einen entgegenkommenden Pkw gestreift und verlangte von dessen Fahrer Schadensersatz. Zuvor hatte sie allerdings das Verkehrszeichen 266 (roter Kreis mit stilisiertem Lkw und Längenangabe) ignoriert, das die Durchfahrt für Fahrzeuge mit mehr als 12 Metern Länge untersagte. Sie meinte, das Verbot gelte nur für Lkw.
Ein Irrtum, wie das Gericht erläuterte. Das Zeichen gelte für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche die angegebene tatsächliche Länge überschreiten. Es solle verhindern, dass überlange Fahrzeuge in Kurven auf die Gegenfahrbahn geraten. Ob es sich dabei um Lkw, Busse oder Pkw mit Anhänger handelt, ist demnach unerheblich. Die Busfahrerin muss 60 Prozent der entstandenen Kosten selbst tragen. (Az.: 24 U 111/21)