Die E-Auto-Prämie gibt es seit dem vergangenen Jahr nicht nur für Neuwagen, sondern auch für Gebrauchte mit maximal einem Vorbesitzer. Die Kriterien sind allerdings streng und kompliziert, die Zahl der verfügbaren Fahrzeuge ist noch relativ gering. Trotzdem kann sich ein Kauf lohnen.
Wie hoch ist die Förderung?
Anders als bei Neuwagen macht es bei Gebrauchten für die Förderhöhe keinen Unterschied, ob der BAFA-Listenpreis des Basismodells unter oder über 40.000 Euro liegt. Alle Käufer erhalten pauschal die gleichen Beträge: beim Kauf eines reinen E-Mobils sind es 5.000 Euro, beim Kauf eines Plug-in-Hybriden 3.750 Euro. Für das Leasing gelten gestaffelte Werte, erst ab einer Vertragsdauer über 23 Monaten wird der volle Betrag gewährt.
Kann der Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja. Allerdings richten sich diese vor allem an Unternehmen und Kommunen, Privatpersonen haben davon nichts. Im Einzelnen sind das zurzeit: „Sofortprogramm Saubere Luft“, „Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil“, „Förderrichtlinie Elektromobilität“, „Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2“, „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“, „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO“ und „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen“.
Welche Gebrauchtwagen werden gefördert?
Wie bei Neuwagen zahlt das für die Förderung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lediglich für gebrauchte Kfz-Modelle, die sich auf seiner Neuwagen-Positivliste finden. Die führt E-Mobile, Brennstoffzellenautos und Plug-in-Hybride mit einem maximalen Nettolistenpreis von 65.000 Euro auf. Teurere Autos werden nicht gefördert. Zu finden ist die Liste auf den Internetseiten der Behörde.
Welche weiteren Kriterien gibt es?
Wichtigste Voraussetzung: Beim Neuwagenkauf ist noch keine staatliche Prämie geflossen. Der erste Halter darf weder den Umweltbonus noch irgendein anderes BAFA-Förderprogramm genutzt haben – theoretisch auch nicht in anderen Ländern. Dazu kommen weitere Kriterien: Das Gebrauchtfahrzeug muss nach dem 4. November 2019 erstmals zugelassen worden sein, nicht länger als zwölf Monate angemeldet gewesen und höchstens 15.000 Kilometer gelaufen sein.
Auf welche Fahrzeuge treffen die Kriterien zu?
In erster Linie fallen Vorführwagen von Autohändlern in die Gruppe der förderfähigen Zweitzulassungen. Die Ausweitung der Prämie auf Gebrauchte ist damals auch vor allem auf Initiative von Branchenverbänden ins Gesetz geschrieben worden – deren Mitglieder hatten Angst, ihr Vorführwagen nach Nutzungsende angesichts von stark geförderten E-Neuwagen nicht mehr ohne hohe Verluste weiterverkaufen zu können. Dazu kommen gebrauchte Elektromobile aus dem EU-Ausland, von Leihwagen-Anbietern und aus den Hersteller-Pools. Diese hatten die neue Antriebstechnik vor der offiziellen Markteinführung häufig mit großen Testflotten auf Alltagstauglichkeit geprüft. Auch diese Autos suchen nun einen neuen Besitzer.
Wie groß ist das Angebot?
Klein, aber wachsend. Auch, weil immer mehr neue E-Modelle auf den Markt kommen und damit auch die Flotte der Vorführwagen ständig wächst. Aktuell dürfte es nach groben Schätzungen immerhin eine knapp fünfstellige Zahl an Pkw auf dem Gebrauchtmarkt geben, die die Kriterien der BAFA erfüllen.
Wie teuer darf ein gefördertes Fahrzeug sein?
Der Kaufpreis des gebrauchten E-Autos darf maximal 80 Prozent des ursprünglichen Bruttolistenpreises des Neufahrzeugs betragen. Davon wird noch der Brutto-Herstelleranteil am Umweltbonus abgezogen. Der Kaufpreis darf diesen Schwellenwert nicht übersteigen. Ein Beispiel: Bei einem Fahrzeug mit einem Brutto-Gesamtpreis von 47.000 Euro werden nach Abzug des Wertverlusts 37.600 Euro angesetzt. Davon gehen noch die 2.975 Euro aus dem Herstelleranteil der Förderung ab (brutto: 2.500 Euro), so dass am Ende 34.625 Euro übrigbleiben. Das gebrauchte Fahrzeug ist nur dann förderfähig, wenn der Antragsteller maximal diesen Bruttobetrag für das Fahrzeug gezahlt hat.
Wie finde ich seriöse Angebote?
Wo es Geld vom Staat gibt, ist Subventionsbetrug nicht fern. Nach Einschätzung von ADAC und DAT gibt es durchaus schwarze Schafe, die unberechtigt Gelder kassieren wollen. Nicht unter den Vertragshändlern, wohl aber unter den freien Anbietern. Dabei geht es meist darum, dem BAFA einen geringeren als den tatsächlichen Verkaufspreis vorzuspiegeln. Etwa mit doppelten Rechnungen. Autokäufer sollten auf der Hut sein, im Zweifel machen sie sich bei einer Beteiligung strafbar.
Welche Nachweise benötige ich für den Antrag?
Der Nachweis ist der aufwendigste Teil des Prämien-Antrags, weil in jedem Fall ein unabhängiges Gutachten nötig ist. Wer die Neuwagenrechnung besitzt, benötigt dieses, um sich die Laufleistung zum Kaufzeitpunkt bestätigen zu lassen. Sie darf nicht über 15.000 Kilometern liegen. Ist die ursprüngliche Rechnung nicht greifbar, ist außerdem ein Preisermittlungs-Gutachten nötig, das ausschließlich von der überparteilichen Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ausgestellt werden darf. Die Laufleistung allein kann hingegen auch von anderen Sachverständigen bescheinigt werden.
Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?
Die DAT will für ihr Neupreis- und Kilometergutachten 29 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für die Anfahrt des Gutachters oder die Fahrt zu diesem an. Der Zeitaufwand für Check und Dokumentenerstellung liegt bei rund 20 Minuten. Kosten und Dauer für die reine Laufleistungs-Bescheinigung dürften sich bei anderen Sachverständigen in einem ähnlichen Rahmen bewegen.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung bei der BAFA ist erst nach der Zulassung des betreffenden Autos möglich. Er kann ausschließlich online unter www.bafa.de/umweltbonus erfolgen, per Post eingeschickte Einträge werden nicht bearbeitet. Die Behörde benötigt neben der Kaufrechnung oder dem Leasingvertrag den Nachweis über den Listenpreis sowie eine Erklärung zur Laufleistung.
Wann darf ich das gebrauchte E-Auto erneut verkaufen?
Das Fahrzeug muss nach dem Kauf mindestens sechs Monate in Deutschland auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Ansonsten muss die Prämie gegebenenfalls zurückerstattet werden.
Lohnt sich der Gebrauchtkauf?
Die wichtigste Frage zum Schluss: Rechnet sich das E-Mobil aus zweiter Hand? Das hängt vor allem vom Gebrauchtwagenpreis ab. Der darf zwar nicht höher als 80 Prozent des Listenpreises liegen, aber natürlich beliebig niedriger. Dadurch gleicht er den leichten Nachteil bei der Maximalförderung aus, die bei Neuwagen bis zu rund 10.000 Euro (6.000 Euro Bundesanteil) betragen kann. Zudem könnte ein zweiter Aspekt eine Rolle spielen: Bei vielen neuen E-Autos, vor allem bei stark gefragten Typen, gibt es immer noch lange Lieferzeiten. Ein gebrauchtes Modell hingegen ist sofort verfügbar.
Foto: Renault