Antwort von Thomas Schuster, KÜS: Seit 2007 gibt es in Deutschland die sogenannten Umweltzonen, mittlerweile sind (Stand: Ende 2020) 57 Umweltzonen ausgewiesen. Sie dienen dazu, verkehrsbedingte Luftbelastungen zu reduzieren. Besonders die Verringerung von Partikel- und NOx-Emissionen steht im Fokus.
Je nach Schadstoffklasse eines Fahrzeugs erhält man eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Mittlerweile dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in eine Umweltzone einfahren. Ist man ohne grüne Plakette unterwegs und wird erwischt, werden 80 Euro Bußgeld fällig. Nach dem neusten Tatbestandskatalog vom 28.04.2020, welcher momentan noch wegen Formfehlern von keinem Bundesland umgesetzt wird, wären sogar 100 Euro fällig. E-Autos sind zwar emissionsfrei unterwegs, der Gesetzgeber hat aber für sie bislang keine Ausnahmen formuliert, wie es z.B. bei Krafträdern oder Oldtimern der Fall ist. Daher muss auch ein E-Auto, das in einer Umweltzone unterwegs ist, eine grüne Plakette vorweisen. Das „E“ im Kennzeichen genügt also leider nicht, um auf den fehlenden Schadstoffausstoß aufmerksam zu machen. Bei Hybridfahrzeugen richtet sich die Farbe der zuzuteilenden Plaketten übrigens wie bei den reinen Verbrennern nach dem Abgasverhalten des Verbrennungsmotors.
Die Zuordnung zur Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) ist für reine E-Autos nur eine Formsache. Die Besitzer dieser Fahrzeuge besorgen sich daher am besten eine grüne Plakette bei den Zulassungsstellen oder bei den Sachverständigen-Organisationen. Die Kosten dafür belaufen sich normalerweise auf 5 bis 10 Euro. Die Plakette sollte gut sichtbar von innen an die untere rechte Windschutzscheibe geklebt werden. Nicht vergessen: Das Kennzeichen des Fahrzeugs muss auf der Plakette erkennbar vermerkt sein.