Leser fragen – Experten antworten: Was ist eine Spielstraße?

An der Einfahrt zu unserer Wohnstraße steht ein blaues Schild mit Haus, Auto, erwachsenem Fußgänger und spielendem Kind. Für mich war das bisher der Hinweis auf eine Spielstraße. Mein Nachbar behauptet jedoch, dass Spielstraßen anders gekennzeichnet werden. Stimmt das?

Antwort von Stefan Ehl, KÜS: Ihrem Nachbarn ist in dieser (für viele Menschen strittigen) Frage offensichtlich die korrekte Deutung bekannt. Das von Ihnen beschriebene Schild ist nämlich der Hinweis auf einen verkehrsberuhigten Bereich, nicht aber auf eine Spielstraße. Den Beginn einer Spielstraße markieren vielmehr ein klassisches Durchfahrtsverbots-Schild in Kombination mit einem schwarz gerahmten Zusatzschild, welches ein spielendes Kind mit Ball zeigt. Im Verwaltungsdeutsch heißen diese beiden Zeichen 250 und Zusatzeichen 1010-10. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet das Zeichen 250 jeglichen Fahrverkehr ohne Einschränkung, während 1010-10 eine Benutzung der gesamten Straße durch Fußgänger und also auch spielende Kinder gewährt. Seit 1971 gibt es in Deutschland diese spezielle Beschilderungskombination, 1992 wurde sie optisch aktualisiert. Hierzulande haben „echte“ Spielstraßen allerdings Seltenheitswert, da das Einfahrtverbot nicht nur den Durchgangsverkehr, sondern gleichermaßen auch Anlieger betrifft.

Recht häufig finden sich hingegen die von Ihnen beschriebenen, in Deutschland 1980 eingeführten Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. Während ersteres den Beginn eines „verkehrsberuhigten Bereichs“ markiert, weist letzteres mit einem roten Querbalken auf dessen Ende hin. Ähnlich wie bei einer Spielstraße dürfen auch hier Fußgänger die Straße in voller Breite nutzen. Die Fahrbahn steht damit vollständig auch für Kinderspiele zur Nutzung bereit. Doch anders als bei der echten Spielstraße dürfen zugleich auch Autos und Motorräder hier verkehren. Wie der Name „verkehrsberuhigter Bereich“ bereits andeutet, müssen motorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch besonders vorsichtig fahren, denn Fußgänger und Autofahrer sind hier gleichberechtigt. Motorisierten Fahrzeugen ist deshalb auch nur Schrittgeschwindigkeit (4-10 km/h) erlaubt. Zudem dürfen Personen weder behindert noch gefährdet werden. Falls nötig, müssen Kraftfahrzeuge sogar warten, wenngleich Fußgänger diese allerdings gleichermaßen nicht unnötig behindern dürfen.

Wichtig ist übrigens auch: Oft liegen verkehrsberuhigte Bereiche zwar innerhalb von Zonen mit Rechts-Vor-Links-Vorfahrtsregel, beim Ausfahren aus der verkehrsberuhigten Zone gelten allerdings dieselben Regeln wie beim Verlassen von Grundstücken. Wer also aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine normale Straße abbiegen will, muss dem querenden Verkehr immer Vorfahrt gewähren. Innerhalb der verkehrsberuhigten Zone gilt hingegen die klassische Rechts-vor-Links-Regel.

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