In dem verhandelten Fall hatte ein Feuerlöschzug beim Wenden während einer Einsatzfahrt einen an einer roten Ampel wartenden Wagen beschädigt. Der Fahrer des Pkw verlangte Schadensersatz, den das Gericht ihm auch zusprach. Zwar müsse einem Fahrzeug im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht freie Bahn gewährt werden, die beklagte Stadt Köln hätte in den konkreten Fall aber nachweisen müssen, dass das dem Fahrer überhaupt möglich gewesen wäre. Der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs trage daher an dem Unfall die alleinige Schuld, er hätte besser Abstand halten müssen. (Az.: 5 O 58/18)
Recht: Unfall mit Feuerwehrauto
Blaulicht und Martinshorn sind kein Freibrief für rücksichtsloses Fahren. Auch der Fahrer eines Feuerwehrautos im Einsatz muss versuchen, Schäden an anderen Kraftfahrzeugen zu vermeiden, wie das Landgericht Köln geurteilt hat.
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