Frage: „Mein Autoradio ist kaputt. Darf ich stattdessen über Kopfhörer Musik hören?“
Antwort von Stefan Ehl, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: „Ein konkretes Kopfhörer-Verbot am Steuer eines Autos ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Auch die Nutzung eines Bluetooth-Lautsprechers oder eines portablen Radiogeräts ist nicht explizit untersagt. Das heißt allerdings nicht, dass diese Formen des Musikgenusses uneingeschränkt erlaubt sind. Ihre Grenzen haben sie, wenn sie die Wahrnehmung der Umgebung beeinträchtigen. Etwa, wenn Martinshörner oder das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr richtig wahrgenommen werden können. Dann handelt es sich bei Musikhören am Steuer um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt ist. Kommt es zu einem Unfall, kann dem Musikhörer eine Teilschuld zugesprochen werden. Werden solche Geräte in die Hand genommen oder während der Fahrt bedient handelt es sich um einen Verstoß gegen den § 23 StVO und wird aufgrund der unzulässigen Ablenkung mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Werden andere dadurch gefährdet sind 150 Euro und 2 Punkte fällig. Kommt es dadurch zu einem Unfall erhöht sich das Bußgeld sogar auf 200 Euro.
Die gleichen Regeln wie im Auto gelten auch für Rad- und Motorradfahrer. Fußgänger hingegen müssen auch bei brüllend lautem Musikhören kein Bußgeld befürchten. Allerdings rate ich zur Vorsicht. Denn Passanten und Radler sind im Verkehr besonders verletzlich und noch stärker als Autofahrer auf eine gute Wahrnehmung der Umgebung angewiesen. Laute Musik kann herannahende Fahrzeuge oder andere Gefahren übertönen. Hinzu kommt noch ein anderer riskanter Effekt: die Ablenkung. So verlangt die Bedienung von Smartphone oder MP3-Spieler zum einen immer wieder Aufmerksamkeit, die dann nicht mehr auf der Umgebung liegt. Zum anderen ziehen sich manche Menschen beim Musikhören stark in sich selbst zurück und nehmen dann ihre Umwelt nicht mehr richtig wahr – „Auditory Bubble Effect“ nennt die Wissenschaft dieses psychologische Phänomen. Das trifft übrigens auf Autofahrer genauso zu wie auf Fußgänger oder Radler.“