Bei einer Oberfläche aus Gussasphalt liegt die theoretische Nutzungsdauer bei 19 Jahren, bei Splittmastixasphalt sind es 16 Jahre, wie es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage des Parlaments heißt. In der Praxis können sich Abweichungen nach oben und nach unten zeigen.
Abbildung: SP-X