Antwort von Johannes Kautenburger, KÜS: Wer im Ausland unterwegs ist, muss sich an die dortigen Verkehrsvorschriften halten. Verstößt man dagegen, kann es schnell teuer werden. Im Vergleich zu deutschen Strafen fallen Bußgelder im europäischen Ausland oft deutlich höher aus. Anders als noch vor einigen Jahren kann man den ausländischen Bußgeldbescheid nicht einfach ignorieren. So gibt es etwa innerhalb der EU ein Vollstreckungsabkommen. Das greift zwar erst ab einer Höhe von 70 Euro; diese Grenze ist aber schnell erreicht, da zu den eigentlichen Deliktkosten noch die Bearbeitungsgebühren gerechnet werden. Eine Ausnahme ist hier Österreich: Die Grenze liegt bei 25 Euro. Weigert sich jemand, das Bußgeld zu zahlen, kann dies im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens sogar zu einer Haftstrafe führen.
Soweit sollte man es erst gar nicht kommen lassen. Liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten, sollte man allerdings prüfen, ob der Tatvorwurf zutrifft und der Bußgeldbescheid eventuell Fehler aufweist. Man muss zudem beachten, dass in vielen Ländern, anders als in Deutschland, prinzipiell die Halterhaftung greift. Diese kann in Deutschland aber nur bei Parkverstößen durchgesetzt werden. Wer nicht selbst am Steuer saß, hat hierzulande grundsätzlich nichts zu befürchten, da in Deutschland nur der Fahrer belangt werden kann. Wer Zweifel hat, sollte mit juristischem Beistand umgehend Widerspruch einlegen.
Während in Deutschland Verkehrsverstöße nach drei Monaten verjähren, können im Ausland theoretisch noch Sünden geahndet werden, die sogar Jahre zurückliegen. Bei einer Kontrolle können alte Geldstrafen auch nachträglich eingetrieben werden. Wer also beabsichtigt, das entsprechende Land noch einmal zu besuchen, sollte einen gültigen Bußgeldbescheid umgehend bezahlen.
Schnelligkeit spart auch Geld. Wer schnell auf den Bußgeldbescheid reagiert, der kann je nach Land bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen: So sind zum Beispiel in Spanien und Großbritannien bei fristgerechter Zahlung bis zu 50 Prozent Nachlass drin. Auch andere europäische Länder gewähren „Rabatt“ bei prompter Begleichung. Übrigens: Zieht das Vergehen Punkte oder ein Fahrverbot im Ausland nach sich, werden diese Strafen in Deutschland nicht angerechnet. Ein länderübergreifendes Punktekonto gibt es nicht. Wer allerdings in Deutschland mit einem Fahrverbot belegt wurde, darf während dieser Zeit auch nicht im Ausland fahren.