In der Regel wird bei der Auffahrt auf die Autobahn ein Ticket gezogen, das man bei der Abfahrt gemäß der gefahrenen Strecke bezahlt. Andere Autobahnabschnitte verlangen an der Mautstation die Bezahlung eines Pauschalbetrags. Der ADAC empfiehlt hier, sich sicherheitshalber eine Quittung geben zu lassen. Für die Abschnitte, die Fahrzeuge beim Durchfahren der Mautstationen elektronisch erfassen, sollte man sich vorab über die Homepage der jeweiligen Autobahngesellschaft registrieren.
Reisende können an allen italienischen Mautstationen bar zahlen. Außerdem ist das Bezahlen mit Kreditkarte oder der Bankkarte Maestro möglich. Des Weiteren kann außer auf der A18 auf Sizilien auch mit der Guthabenkarte Viacard bezahlt werden. Wer sich für das Abbuchungssystem Telepass entscheidet, benötigt für die Abrechnung ein italienisches Konto sowie einen elektronischen Empfänger.
Die Fahrspuren vor den Mautstationen sind gemäß der verschiedenen Bezahlarten beschildert. Fahrer ordnen sich entsprechend auf die passende Spur ein. Wichtig: Es ist nicht erlaubt, nachträglich die Spur zu wechseln, rückwärts zu fahren oder zu wenden. Dies wird mit einem Bußgeld ab 422 Euro und einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten belegt. Nicht bezahlte Mautgebühren treiben die Autobahnbetreiber mithilfe italienischer oder deutscher Inkassounternehmen ein. Damit es soweit nicht kommt, rät der ADAC bei Problemen mit der Mautzahlung, sich vor Ort an eine Servicestelle (Punto Blu) der Autobahngesellschaft zu wenden.
Foto: ADAC/Rasmus Kaessmann