Laut einer Gesetzesreform muss beim Unfallverursacher fortan in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs und nicht mehr auch die des Hängers haften. Bisher sah die Regelung vor, dass sich die Versicherungen von Anhänger und Zugfahrzeug den Schaden teilen.
Die Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen, Wohnwagen als auch kleine Hänger mit Gartenabfällen. Die Versicherung des Anhängers wird demnach nur noch zur Kasse gebeten, sollte die Unfallursache vornehmlich auf den Hänger zurückführbar sein. Dies wäre zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen am Anhänger der Fall.