Antwort von Stefan Ehl, KÜS: Zunächst einmal ist zu klären, welche Größe das Umzugsauto haben darf. Ein Blick in den Führerschein gibt dazu Auskunft. Fahrer, die noch vor 1999 die Fahrprüfung absolviert haben, dürfen meist Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Danach, mit der Umstellung von „Klasse 3“ auf „B“, sank das Maximalgewicht auf 3,5 Tonnen. Die für Umzüge beliebte sogenannte Sprinter-Klasse, also neben dem Namensgeber Mercedes Sprinter unter anderem auch VW Crafter, Ford Transit, Fiat Ducato, Renault Master, Peugeot Boxer, bietet eine große Auswahl an Fahrzeugen. Die meisten Mietfahrzeuge dürften sich im Bereich bis 3,5 Tonnen bewegen, bieten diese Transporter in Kastenform doch in der Regel genügend Ladefläche für einen Umzug.
Bei der Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs sollte man auf den Zustand achten. Wirkt es gepflegt oder kommt einem aus der Fahrerkabine und dem Laderaum der Schmutz von den Vormietern entgegen? Reifen, Leuchten und Windschutzscheibe müssen unbeschadet sein. Am besten fotografiert man das Fahrzeug bei der Übernahme, dann gibt es bei der Rückgabe keine Diskussionen über Schäden oder Blessuren. Wichtig ist auch die Frage der Versicherung. Gibt es eine Vollkasko-Versicherung? Muss man bei einem Unfall mit einer Selbstbeteiligung rechnen? Alles sollte schriftlich geklärt sein.
Wer noch nie einen Transporter gefahren hat, lässt sich vom Vermieter eine Einweisung geben. Die ungewohnte Länge, je nach Ausführung strecken sich die Kastenwagen auf eine Länge von über sieben Metern, der große Radstand sowie das Fahren über Außenspiegel stellt Neulinge vor Herausforderungen. Dazu kommt der hohe Aufbau, der diese Fahrzeuge anfällig für Wind macht. Probleme kann auch das Rangieren bereiten. Nicht alle Fahrzeuge verfügen über eine Rückfahrkamera, die das Einparken erleichtert. Im Idealfall lässt man sich von einer anderen Person außerhalb des Fahrzeugs beim Parken einweisen.
Vor dem Beladen sollte man unbedingt die Zuladung checken. Im Durchschnitt dürfen die Kastenwagen in der 3,5-Tonnen-Klasse eine Tonne, also 1.000 Kilogramm zuladen. Man sollte diesen Wert beim Beladen des Fahrzeugs beachten. Das Gewicht von Bücherkisten, Möbeln und Waschmaschine sollte man unbedingt realistisch schätzen, besser noch nach Möglichkeit vorab wiegen, und dann alles addieren. Überladung ist kein Kavaliersdelikt. Zumal sich das Fahrverhalten mit Übergewicht unangenehm verändert. Die Fahrstabilität leidet, der Transporter kann schnell ins Schlingern kommen und auch der Bremsweg wird länger. Also lieber zweimal fahren, als das Gefährt zu überladen.
Keine gute Idee ist es, aus Eile oder Nachlässigkeit das Umzugsgut einfach nur in den Laderaum zu packen. Beim Beladen ist es wichtig, alles gut gegen ein Verrutschen zu sichern. Die Fahrzeuge verfügen dazu über Sicherungsvorrichtungen wie Verzurrösen und Gurte. Damit lassen sich die Gegenstände fixieren, so dass sie etwa bei starkem Bremsen nicht durch den Laderaum fliegen. Das verhindert nicht nur den Bruch von Porzellan, sondern auch Probleme beim Manövrieren.
Startet und/oder endet der Umzug in einer Gegend mit begrenztem Parkplatzangebot, ist es ratsam, rechtzeitig im Vorfeld bei der Straßenverkehrsbehörde eine temporäre Haltverbotszone vor der alten beziehungsweise neuen Wohnung für den Umzugstag zu beantragen. Absperrungen in Eigenregie sind hingegen nicht erlaubt und gelten als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Parken in zweiter Reihe ist ebenfalls verboten.