Hundefreunde sollten ihre Vierbeiner nicht vorne im Beifahrer-Fußraum transportieren. Kommt es zu einem Unfall, muss die Versicherung nicht zahlen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg hervorgeht.

In dem verhandelten Fall war eine ungesicherte Zwergpudelhündin ihrem Auto fahrenden Herrchen zwischen die Beine gekrochen. Der Mann verursachte daraufhin einen Verkehrsunfall. Die Kfz-Versicherung hielt das Verhalten des Hundehalters für grob fahrlässig und verweigerte die Übernahme des Schadens.

Die Richter schlossen sich dem an: Der Autofahrer habe die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, zitiert das Deutsche Anwaltsregister aus der Begründung. Er habe leichtfertig gehandelt und seine Augen vor einer sich ihm aufdrängenden Gefahr verschlossen. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass der Mann seine Hündin bereits öfters ohne Gefährdung auf diese Weise transportiert habe. (Az.: 8 U 1482/93).

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