Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Die Frage, ob es schon ein Bierchen oder ein Gläschen Wein zu viel war oder ob man noch unter der vorgeschriebenen Promillegrenze liegt, beschäftigt einige Autofahrer nach einer Feier. Schließlich wissen die meisten, dass sie sich nicht unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzen dürfen. Zumal in Deutschland zwar offiziell die 0,5-Promille-Grenze gilt, diese aber „mit Vorsicht zu genießen“ ist: Denn wer Fahrfehler begeht, muss schon ab 0,3 Promille mit Punkten und Führerscheinentzug rechnen.
Natürlich wäre es praktisch, wenn man ganz einfach feststellen könnte, ob man schon den kritischen Promillewert erreicht hat. Im Prinzip funktioniert das einfach. Alkoholtester, die den Atemalkoholgehalt prüfen, kann man im Internet schon für Beträge im unteren zweistelligen Bereich bestellen. Die handlichen Geräte haben eine Öffnung für das Mundstück und ein Digitaldisplay. Letzteres zeigt den Promillewert und damit auch an, ob man noch fahrtauglich ist. Theoretisch! Denn: Ein Alkotester misst nur den Alkoholgehalt, der mit der Atemluft ausgepustet wird. Zwar werben die Anbieter solcher Geräte mit hoher Messgenauigkeit, doch besteht immer auch ein Restrisiko, dass ein Alkoholtester einen ungenauen Wert ermittelt und angibt.
Die Geräte können zum Beispiel bereits anschlagen, obwohl man bei der Weinprobe die Getränke lediglich gegurgelt hat. Sie können aber nicht nur überempfindlich reagieren, sondern umgekehrt auch Werte anzeigen, die deutlich unterhalb des tatsächlichen Blutalkoholwerts liegen. Selbst nach einigen Bieren kann ein Atemtestgerät einen sehr niedrigen Promillewert ausweisen. Wer sich aber guten Gewissens ans Steuer setzt und dabei im Rahmen einer Verkehrskontrolle zum Bluttest gebeten wird, könnte eine böse Überraschung erleben. Letztlich gelten die Atemtestgeräte als ungenau und sind deshalb auch nicht als juristisches Beweismittel anerkannt.
Grundsätzlich sollte man die Entscheidung, ob man sich noch ans Steuern setzen soll oder nicht, keinesfalls auf der Grundlage eines solchen Messgeräts treffen. Jeder verantwortungsvolle Autofahrer verzichtet auf den Genuss von Alkohol, wenn er sich noch ans Steuer setzen will. Denn nur wer nüchtern ist, ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit wirklich sicher unterwegs und vor einem möglichen Führerscheinentzug geschützt. Letzteres gilt im Besonderen für Fahranfänger, die während der Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einer Nullpromillegrenze unterliegen.
Also: Am besten nutzt man ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel für den Nachhauseweg. Auch Fahrgemeinschaften können sinnvoll sein: Einer bleibt nüchtern und übernimmt den „Fahrdienst“. Und Achtung: Der Morgen nach einer Feierlichkeit „hat es oft noch in sich“ – es kann noch jede Menge Restalkohol im Blut sein. Die Gefahr von Restalkohol wird von vielen unterschätzt. Wer sich nach 1,6 Promille Blutalkohol trotz einer Abstinenzphase von 10 Stunden ans Steuer setzt, kann nach einer Daumenregel – stündlich baut man etwa 0,1 Promille ab – noch immer 0,6 Promille aufweisen. Nicht vergessen: Polizeikontrollen finden nicht nur in der Nacht statt, sondern auch am frühen Morgen.