Leser fragen – Experten antworten: Wo dürfen Lastenräder fahren?

Der Boom der Lastenräder macht die oft engen Fahrradwege noch enger. Die praktischen Transporttalente dürfen allerdings nur in Ausnahmefällen auf die Straße ausweichen.

Frage: Ich habe mir ein praktisches Lastenrad als Autoersatz zugelegt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich auch immer Fahrradwege nutzen muss, vor allem, wenn diese zu eng für mein Cargobike sind. Gibt es hier spezielle Ausnahmeregeln  für Lastenräder?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Im Kern sind Lastenräder den klassischen einspurigen Fahrrädern gleichgestellt. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob es sich um ein- oder mehrspurige Cargobikes handelt. Der Gesetzgeber macht allerdings Vorgaben in Hinblick auf deren Größe. Sind diese einspurig, dürfen sie von den Abmessungen maximal 4 x 1 x 2,50 Meter haben. Bei mehrspurigen Rädern sind es sogar 4 x 2 x 2,50 Meter. Entsprechen die Lastenräder diesen Vorgaben, was in der Regel der Fall ist, kann beziehungsweise muss man mit ihnen die gleichen Verkehrsbereiche wie normale Fahrradfahrer nutzen. Man darf also Radwege oder Radstreifen als auch speziell für den Radverkehr freigegebene Bereiche wie Fußwege oder Fußgängerzonen benutzen. Letztere bleiben für Lasten- wie andere Fahrräder tabu, wenn keine Sonderbeschilderung auf eine Nutzungserlaubnis für Radfahrer hinweist.

Sind keine Fahrradwege vorhanden, muss man auch mit einem Lastenfahrrad auf die Fahrbahn für Autos ausweichen. Das Ausweichen auf den Fußweg ist nicht gestattet. Umgekehrt darf man, sofern Radwege angelegt sind, mit einem Fahr- oder Lastenrad nicht auf die Autostraßen ausweichen. Im Fall von zweispurigen Lastenrädern gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung, wenn nämlich die Nutzung des Radwegs, etwa weil dieser zu eng ist, unzumutbar ist. In Hinblick auf die Definition von eng gibt es allerdings einen Ermessensspielraum. Die entsprechende Passage in § 2 der Straßenverkehrsordnung, Rn. 23 besagt: „Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.“

Doch egal ob man mit einem Lastenrad nun auf oft zu engen Fahrradwegen oder auf den Straßen fährt – Konflikte bleiben vorprogrammiert. Für Radfahrer können Lastenräder zum Ärgernis werden, denn vor allem breitere zweispurige Vertreter dieser Gattung lassen sich oftmals nicht oder zumindest nicht regelkonform überholen. Weicht man mit dem Lastenrad auf die Straße aus, werden sich Autofahrer ärgern, weil sie das Lastenrad ausbremst und auch hier ein Überholen oftmals schwieriger wird.

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