Leser fragen – Experten antworten: Auto, Aufkleber und Aufpassen

Wer sein Fahrzeug individualisieren möchte, greift gern zu Aufklebern und Folien. Man sollte neben den Aussagen der Geschmackspolizei aber unbedingt auch die Vorgaben der offiziellen Ordnungshüter beachten.

Frage: Ich habe mir mein erstes eigenes Auto gekauft. Ich möchte es großflächig mit Aufklebern versehen. Darf ich das?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Grundsätzlich steht dem Aufbringen von Stickern und Aufklebern auf dem Fahrzeug nichts entgegen, außer natürlich den Aussagen der Geschmackspolizei, die durch Freunde und Familie geäußert werden. Abgesehen davon, gilt es aber einiges zu beachten. Aufkleber auf Karosserieteile zu kleben, verursacht in der Regel keine Probleme. Man sollte aber darauf achten, dass man keine justiziablen Sprüche oder Darstellungen verwendet. Will man nur eine nicht genehme Lackfarbe verbergen, kann man statt vieler einzelner Sticker auch zu einer Folierung greifen. Die hat den Vorteil, dass sie oft besser aussieht und sie sich bei Nichtgefallen leichter entfernen lässt. Will man das Fahrzeug irgendwann verkaufen, können viele Aufkleber auf den Blechteilen preismindernd sein.

Selbstverständlich ist es nicht erlaubt, die Frontscheibe mit Aufklebern zuzukleben. Die Sicht nach vorne darf nicht eingeschränkt sein. Das gilt auch für Vignetten oder Umweltzonensticker, die nur am unteren rechten Rand der Frontscheibe Verwendung finden sollten. Vorstellbar ist die Anbringung von Aufklebern noch je nach Kontur der Scheibe und dem sich ergebenen Sichtfeld seitlich links (oben oder unten) sowie mittig hinter dem Rückspiegel. Wird die Sicht des Fahrers durch Aufkleber eingeschränkt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Zudem ist auch die Nutzungsuntersagung möglich, bis die Sichtbehinderung behoben ist. Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit sind sogar ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich. Übrigens: Für die Seitenscheiben gelten ähnliche Bestimmungen Auch hier darf nicht einfach die Sicht durch Sticker beschränkt werden. Wer an der Innenseite der Heckscheibe einen Aufkleber anbringen möchte, sollte bedenken, dass sich die Klebekraft der Folien durch die Nutzung der Heckscheibenheizung verstärkt. Will man diese Aufkleber eines Tages entfernen, könnte das sehr schwierig werden und möglicherweise sogar die Heizdrähte beschädigen.

Fallen Aufkleber auf dem Blech noch unter das Stichwort Geschmackssache, können die besonders in der Tuningszene beliebten Folien auf Scheiben zu ernsthaften und teuren Problemen führen. Das Bekleben von Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben mit Folien kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen, es sei denn für die entsprechende Folie liegt eine Bauartgenehmigung vor, deren Auflagen bzgl. der Anbringung (z.B. nur Verwendbar an der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben) auch eingehalten sind. Diese muss auch immer mitgeführt – es sei denn es wurde ein Eintrag im Fahrzeugschein Teil 1 vorgenommen – und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Natürlich muss die Folie auch noch über eine Prüfnummer verfügen. Ich rate daher, sich von einem Fachmann wie einem Prüfingenieur beraten zu lassen, was statthaft ist und was nicht. Dass das Bekleben von Außenspiegeln, Scheinwerfern, Heckleuchten und den Nummernschildern ebenfalls nicht erlaubt ist, versteht sich zwar fast von selbst, sei an dieser Stelle aber ausdrücklich erwähnt.

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