Wer sein Smartphone lediglich in der Hand hält, verstößt als Autofahrer nicht gegen das Handyverbot am Steuer. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor. Die Straßenverkehrsordnung verbiete auch nach der Neufassung von 2017 lediglich das Benutzen elektronischer Geräte, heißt es in der Begründung. Das bloße „in der Hand halten“ eines Handys fällt demnach nicht darunter. Allerdings kann bereits ein kurzer Blick auf das Display als Bedienung gewertet werden. (Az.: 3 Ss (OWi) 8/19)
Die KÜS empfiehlt dennoch: Am Steuer sollte man sich ausschließlich auf das Fahren konzentrieren!